Verpackungsgesetz


Das Verpackungsgesetz gilt seit 2019 und ersetzt die bis dahin geltende Verpackungsverordnung. Es regelt unter anderem die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Verpackungen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Umwelt durch einen schonenden Umgang mit Ressourcen und die Stärkung des Recyclings von Verpackungsmaterialien. Daneben soll es jedoch auch den fairen Wettbewerb fördern und sicherstellen, dass sich alle Betroffenen ihrer Produktverantwortung stellen. An dieser Stelle finden Sie alle Artikel zum Thema VerpackG.
  • RegistrierungspflichtVerpackungen erzeugen Müll und dieser muss entsorgt werden. Um die Verpflichtungen und finanziellen Belastungen aufzuteilen, gab es bisher die Verpackungsverordnung. Diese wird ab 01. Januar 2019 durch das Verpackungsgesetz abgelöst und dieses sieht neue Registrierungspflichten vor. Was Händler dazu wissen sollten.

    Geschrieben von: Ivan Bremers | Veröffentlicht: 14.08.18
  • Neuer VerpackungsbegriffDie Verpackungsverordnung gilt noch bis zum 31. Dezember 2018. Danach müssen Händler die Vorschriften des neuen Verpackungsgesetzes beachten. Dieses regelt nicht nur neue Registrierungspflichten, sondern legt auch neue Definitionen für die verschiedenen Verpackungsarten ab dem  1. Januar 2019 fest.

    Geschrieben von: Ivan Bremers | Veröffentlicht: 08.08.18
  • VerpackungenAm Freitag, dem 12. Mai 2017 hat der Bundesrat einen Rundumschlag gemacht und über das „Ja“ oder „Nein“ zahlreicher neuer Gesetze befunden. Unter anderem stimmte der Bundesrat auch für ein neues Verpackungsgesetz. Damit ändert sich Einiges – jedoch sieht die Umsetzung in die Praxis nicht so dramatisch aus, wie sie scheint.

    Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Veröffentlicht: 26.05.17

Systembeteiligungspflicht: Viele Online-Händler vom Verpackungsgesetz betroffen


Der Begriff Hersteller meint hierbei keineswegs (nur) die Produzenten von Verpackungen, sondern betrifft auch einen Großteil der Online-Händler und stationäre Geschäfte. Aus dem VerpackG erwachsen unmittelbar wichtige Pflichten. Besonders prominent ist die Systembeteiligungspflicht für Verpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Online-Händler, die beispielsweise entsprechende Versandverpackungen erstmals mit Ware befüllen und in Verkehr bringen, müssen hierbei eine Verpackungslizenz erwerben, andernfalls besteht ganz automatisch ein Vertriebsverbot. Möglich ist das bei den sogenannten dualen Systemen.

Dabei bleibt es aber nicht: Mit dem Verpackungsgesetz wurde auch die Zentrale Stelle neu geschaffen. Diese betreibt das Verpackungsregister LUCID, in das sich seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr nur die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen eintragen müssen, sondern alle Hersteller allen Verpackungen im Sinne des VerpackG, prinzipiell unabhängig davon, ob sie nun systembeteiligungspflichtig sind oder nicht. Die Registrierungspflicht zu befolgen, ist von großer Wichtigkeit: Eine fehlende oder fehlerhafte Registrierung kann neben Bußgeldern auch Abmahnungen nach sich ziehen.


Das VerpackG für Marktplätze, Fulfillment & Co.


Die Vorschriften des Verpackungsgesetzes einzuhalten, ist auch für den Handel über Marktplätze oder bei der Nutzung von Fulfillment-Dienstleistern wichtig: Händler müssen beiden grundsätzlich ihre Registrierung nachweisen. Ist das nicht möglich, droht eine Sperrung der Verkaufsfunktion.

Auch Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen tragen verschiedene Pflichten: Sie brauchen für diese Verpackung zwar keine Verpackungslizenz, müssen aber grundsätzlich die Rücknahme der Verpackungen selbst organisieren. Dazu kommen verschiedene Aufgaben wie Prüf-, Dokumentations- und Nachweispflichten.