Abmahnmonitor

Endlosrabatte: Fortsetzung von befristeten Rabattaktionen unzulässig

Veröffentlicht: 04.07.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.07.2023
Wecker auf Smartphone

Eine zeitlich befristetet Rabattaktion suggeriert vor allem eins: Dass der Rabatt zeitlich befristet ist. Solche Aktionen ins Unermessliche zu verlängern oder ständig neu zu starten, geht jedoch aus rechtlicher Sicht nicht. Außerdem waren diese Themen diese Woche Gegenstand von Abmahnungen: Bewertungsanfragen für Trustpilot per Mail und die Verletzung der Marke SAM

Abmahnung wegen Endlos-Rabatten

Wer mahnt ab? Emma Matratzen GmbH (vertreten durch Kanzlei Danckelmann und Kerst)
Wie viel? 2.729,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Die Rabattschlacht und der Konkurrenzkampf im Online-Handel sind ungebrochen riesig. Wer den Gürtel etwas enger schnallen muss, lässt sich von einem „einmaligen und unschlagbar günstigen Knallerpreis“ oder dem Claim „Nur für kurze Zeit!“ vielleicht doch noch zur Bestellung überzeugen. Damit man den Kaufdruck etwas erhöhen kann, kommen gerne auch sogenannte Countdown-Zähler zum Einsatz, die der Kundschaft noch einmal ein Ultimatum setzen. Der Countdown-Zähler, der in einem Matratzen-Shop eingebettet war, zählte die Zeit, innerhalb der der Rabatt gültig sein sollte, rückwärts. Den Webseitenbesucher:innen sollte hierbei suggeriert werden, dass nach Ablauf des Countdown-Zähler die Möglichkeit, die beworbenen Produkte mit einem Preisvorteil erhalten zu können, endet. Ottonormalverbraucher:in geht also davon aus, dass im Anschluss daran wieder der jeweilige Normalpreis gilt. 

Diese befristete Aktion hat der Shop im unmittelbaren bzw. nahezu unmittelbaren Anschluss jedoch mit einer gleichartigen Werbeaktion fortgesetzt. Ein unlauterer Wettbewerbsvorteil, so der Vorwurf der Abmahnung, denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sei die Fortsetzung einer befristeten Rabattaktionen nach Ende der Befristung unzulässig.  

Bewertungsanfrage per Mail

Wer? Rechtsanwalt Fabian Nowak
Wie viel? 308,60 Euro
Betroffene? Online-Händler:innen allgemein

Jeder kennt das Problem: Das E-Mail-Postfach ist voll mit ungewollter Werbung für Produkte oder Dienstleistungen. Das sorgt für eine nicht unerhebliche Belästigung oder gar Beeinträchtigung des Betriebsablaufs, besonders, wenn die Post an ein gewerbliches Mail-Konto geht. Um dieses mitunter lästige Problem zu beseitigen, hat der Gesetzgeber mit § 7 UWG eine Regelung geschaffen, die es ermöglicht, einer solchen Belästigung zu entgehen. 

Das Gesetz verbietet somit jede Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten. Auch die Aufforderung zu einer Bewertung fällt unter diese Kategorie. Das soll laut einer Abmahnung auch dann gelten, wenn der jeweilige Kunde wie hier bereits im Shop gekauft hat und lediglich nach der Zufriedenheit mit seiner Bestellung gefragt wird, die er dann bei Trustpilot kundtun solle. Die Voraussetzungen für eine Direktwerbung, die das Ganze ins Legale hätte ziehen können, lagen gerade nicht vor.

Verletzung der Marke SAM

Wer? Time Gate GmbH (über die Kanzlei Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum)
Wie viel? 1927,10 Euro
Betroffene? Online-Händler:innen im Textilbereich

Auch wenn „Uncle Sam“ als Kultmarke der 90er Jahre wohl eine Zeit lang in Vergessenheit geraten ist: Spätestens mit der Fernsehsendung „Die Geissens - Eine schrecklich glamouröse Familie“ wurde einigen TV-Zuschauern die Erinnerung an ihre Jugend und die Marke UNCLE SAM wieder lebendig. Die Firma Time Gate GmbH, in den Händen von Marion Geiss, ist wieder in der Abmahnbranche aktiv. Die Abmahnungen drehen sich um die Verletzung der Wortmarke „SAM“. Die abgemahnten Händler vertreiben Produkte (z. B. Bekleidung), die unter (ergänzender) Bezugnahme auf die Marke „SAM“ vertrieben werden. Zuvor war die Marke in Besitz der Uncle Sam GmbH.

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für Markenrecht. Mit den neuen Markenrecht-Paketen bekommen Unternehmen umfangreiche Unterstützung bei der Markenanmeldung. Weitere Informationen zu den Markenrechts-Paketen finden Sie hier.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.