Urteil

Wann ist eine Versicherungsvermittlung „unabhängig“?

Veröffentlicht: 25.10.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 25.10.2023
Junges Paar sitzt am Tisch eines Versicherungsvermittlers und lässt sich etwas erklären

Kfz-Haftpflicht-, Hausrat- oder Gebäudeversicherungen – gerade zum Jahresende überprüfen viele Menschen ihre Versicherungspolicen, denn mit dem neuen Abrechnungszeitraum gehen oft auch Preiserhöhungen einher. Wer sich nicht selbst auf die (lästige) Suche nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis begeben will, beauftragt eine Versicherungsvermittlung. Damit diese möglichst neutral agiert und im Interesse der Kundschaft handelt, statt die eigene Provision zu sehen, sollte sie unabhängig sein. Vermittler:innen von Versicherungen agieren jedoch nie ganz unabhängig und dürfen sich daher nicht als solches darstellen, wie zwei aktuelle Urteile belegen.

Unabhängige Vermittlung = provisionsfreie Tätigkeit?

Weil viele Dienstleister:innen in der Versicherungs- und Finanzbranche um ihren Ruf wissen, versuchen sie sich mit Namenszusätzen wie „neutral“ oder „unabhängig“ etwas mehr Vertrauen zu verschaffen. Von einer unabhängigen Beratung ist jedoch nicht mehr die Rede, wenn sie Provisionen von Versicherungen und Finanzinstituten erhalten. Für Verbraucher:innen muss daher klarer zum Ausdruck kommen, ob der oder die Vermittler:in tatsächlich unabhängig und ohne Honorar arbeitet oder ob es die Kundschaft mit einer provisionsabhängigen Vermittlung zu tun hat.

Ein Finanzanlagenberater könne im Gegensatz zum Honorarberater keine unabhängige Beratung anbieten, auch wenn er in Einzelfällen anstatt oder neben einer Provision ein Honorar erhält, so das Gericht (Urteil des LG Bremen, Urteil vom 11.07.2023, Az.: 9 O 1081/22). Diese Entscheidung sei richtungsweisend und wichtig, damit Verbraucher:innen bei der Empfehlung bestimmter Finanzanlagen oder Versicherungen informierte Entscheidungen treffen können, kommentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das von diesem erstrittene Urteil.

Wildwuchs bei Bezeichnungen eindämmen

Um Verbraucher:innen die Suche nach einer vertrauenswürdigen Versicherungsvermittlung zu erleichtern, fordert der vzbv einen einheitlichen und generellen Bezeichnungsschutz, der unter anderem die werblichen Aussagen der Vermittler:innen reguliert. Erster Ansatzpunkt könne die Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, kurz: RIS) sein, welche derzeit aber erst im Entwurfsstadium steckt. „Bei einer unabhängigen Beratung darf grundsätzlich kein Geld vom Produktgeber zum Berater fließen“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

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Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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