Der frühe Vogel

DSGVO-Strafe für Klarna fällt höher aus

Veröffentlicht: 12.03.2024 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 12.03.2024
Logo des Zahlungsdienstes Klarna auf einem Smartphone

Der frühe Vogel – der Branchennews-Überblick am Morgen:

  • Wegen Verstößen gegen die DSGVO muss Klarna nun Strafe zahlen
  • Personeller Führungswechsel im Otto-Konzern
  • Preisdetails zum Börsengang von Douglas

 

Der Zahlungsdienst Klarna muss aufgrund von Verstößen gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 7,5 Millionen Schwedische Kronen, umgerechnet etwa 671.000 Euro, zahlen. Angeordnet wurde die Strafzahlung jüngst vom schwedischen Berufungsgericht in Stockholm (Az. 2829-23). 

Die Strafe wurde verhängt, weil Klarna auf seiner Website die Nutzerinnen und Nutzer nicht transparent genug informiert hatte, „für welchen Zweck [...] auf welcher rechtlichen Basis personenbezogene Daten verarbeitet“ werden, berichtet Heise Online. Dies habe eine Untersuchung der Unternehmenswebsite (Stand Frühling 2020) ergeben. Darüber hinaus habe es nicht nur unvollständige, sondern auch irreführende Angaben gegeben, wie Klarna mit verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten verfährt und an welche Stellen diese weitergegeben werden.

Unklar sei außerdem gewesen, in welche Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Daten fließen und wie sich die Nutzerinnen und Nutzer über entsprechende Datenschutzmaßnahmen informieren können. Ebenfalls unzureichend sei die Aufklärung erfolgt, welche Rechte die Betroffenen haben – etwa bezüglich der Löschung und Übertragung von Daten oder der Aufklärung darüber, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. 

„Wenig Freude hatten Ermittler der Behörde damit, dass Klarna während der Untersuchung laufend die Angaben darüber änderte, wie das Finanzunternehmen personenbezogene Daten verarbeitet“, schreibt Heise weiter.

Eigentlich hätte Klarna statt der nun verhängten 7,5 Millionen Kronen eine geringere Strafe zahlen sollen: Denn nachdem die schwedische Datenschutzbehörde IMY die 7,7-Millionen-Kronen-Strafe im Jahr 2022 festgelegt hatte, zog Klarna erfolgreich vor Gericht, wo die Strafe auf 6 Millionen Kronen (rund 536.000 Euro) abgesenkt wurde. Doch auch mit dieser Strafe war der Zahlungsanbieter nicht einverstanden, sodass ein Berufungsgericht eingeschaltet wurde. Dieses setzte nun die Strafe wieder auf 7,5 Millionen Kronen hoch: „Das Berufungsgericht hält eine Strafgebühr in Höhe von 7,5 Millionen Kronen für gerechtfertigt, da sie wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist“, wird das Gericht zitiert.

Führungswechsel im Otto-Konzern

Es ist das Ende einer Ära: Der Firmenpatriarch Michael Otto wird den Chefposten des Hamburger Familienunternehmens Otto räumen. An seine Stelle tritt nicht etwa sein Sohn Benjamin, sondern erstmals eine Frau: 2025 wird Petra Scharner-Wolff den Plänen zufolge Vorstandschefin werden. 

Der Rückzug des 80-Jährigen soll bis 2026 schrittweise erfolgen: Am 1. März 2025 soll Otto seine Position als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Otto Group an den bisherigen Vorstandschef Alexander Birken übergeben. „Nachfolgerin Birkens im Otto-Vorstand wird dann die bisherige Finanz- und Personalchefin Petra Scharner-Wolff. Katy Roewer rückt zugleich in den Vorstand auf und übernimmt Scharner-Wolffs Ressorts“, beschreibt Spiegel den Prozess. Benjamin Otto, den viele bereits als Nachfolger seines Vaters im Aufsichtsrat gesehen hatten, wird ein Jahr später den Vorsitz des Stiftungsrats übernehmen.

„Eine der größten Herausforderungen für Familienunternehmen ist der gelingende Generationenwechsel“, so Michael Otto zu den Plänen. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass Benjamin die Otto Group nicht nur wirtschaftlich in eine gute Zukunft führen, sondern auch die besonderen Werte unseres Familienunternehmens lebendig halten wird.“

Neue Preisdetails zum Börsengang von Douglas

Der Börsengang der Parfümeriekette Douglas wird immer konkreter: Am Montag offenbarte das Unternehmen nun das entsprechende Börsenprospekt und damit auch preisliche Details: Bis zum 19. März sollen bis zu 34,6 Millionen Aktien angeboten werden, die Preisspanne liege dabei zwischen 26 und 30 Euro. Auf dieser Basis ergibt sich ein Börsenwert von 2,8 bis 3,1 Milliarden Euro.

„Der Erlös von 850 Millionen Euro geht größtenteils an das Unternehmen selbst, das mit dem Geld seine mehr als drei Milliarden Euro schwere Schuldenlast reduzieren will“, heißt es in einer Reuters-Meldung bei der WirtschaftsWoche. Die Aktien sollen erstmals am 21. März auf dem Frankfurter Börsenparkett gehandelt werden. 

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Tina Plewinski

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.