Plan der Bundesregierung

Angestellte sollen besser vor Überwachung geschützt werden

Veröffentlicht: 19.04.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 19.04.2023
Zwei Arbeitsplätze von oben

Auch im Arbeitsleben gelten die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz. Allerdings nehmen es dabei nicht alle Arbeitgebenden ganz so genau mit dem Datenschutz ihrer Angestellten. Auch vor Überwachung der Mitarbeitenden im Unternehmen wird ein ums andere Mal nicht zurückgeschreckt. Um dem entgegenzuwirken, planen das Innenministerium und das Arbeitsministerium strengere Begrenzungen zum Schutz der Beschäftigten. 

Jede Verarbeitung erfordert eine Rechtsgrundlage

Damit Daten verarbeitet und zuvor überhaupt erhoben werden dürfen, muss entweder eine Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung vorliegen. Je sensibler die Daten, desto enger verlaufen diese Grenzen. Dass die Anstellung in einem Arbeitsverhältnis eine Rechtsgrundlage zur Erhebung und Verarbeitung der Mitarbeiterdaten für das arbeitgebende Unternehmen darstellt, leuchtet sicher allen schnell ein. Was viele allerdings im Unklaren lässt, ist die Frage, wie weit diese Berechtigung gehen darf. Dass der Arbeitgebende über die Adressen und Geburtsdaten seiner Angestellten Bescheid weiß, ist das eine. Das Ausspähen durch Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist wiederum eine ganz andere Sache. 

Verdeckte Überwachung nur noch bei konkretem Verdacht

Um solchen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Angestellten entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung die Überwachung am Arbeitsplatz und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten stärker zu reglementieren. Derzeit wird eine Liste mit Vorschlägen für einen Gesetzesentwurf zum Beschäftigtenschutz erarbeitet, welcher bis zum Herbst fertig sein soll und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wie Heise berichtet.

Derzeit ist es nach deutschem Recht in Ausnahmen zulässig, verdeckte Überwachungen durchzuführen. In Zukunft soll dies nur noch dann rechtmäßig sein, „wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären”. Ebenso sollen für eine offene Videoüberwachung bestimmte Orte und Zeiten eingerichtet werden, an denen keine Beobachtung durch den Arbeitgebenden stattfinden darf. Bisher galt dieses Verbot nur in Umkleiden und auf den Toiletten. 

Weitere Änderungen in Planung

Eine offene Überwachung oder auch die Verarbeitung von Daten wie Fotos für die Firmen-Homepage bedürfen zwar auch heute schon grundsätzlich der Zustimmung des Mitarbeitenden. Vielen fällt es jedoch schwer, sich dem eigenen Chef zu widersetzen und die Einwilligung abzulehnen. Daher sollen auch die Anforderungen an diese Freiwilligkeit überarbeitet und konkreter gefasst werden. 

Aus dem Papier der Bundesregierung ergeben sich auch Vorhaben zu konkreten Regelungen hinsichtlich verbotener Fragen in Bewerbungsgesprächen und zur Durchführung von Tests bei Auswahlverfahren. Ob es Pläne zum besseren Schutz von privaten Daten bei der dienstlichen Nutzung privater Geräte geben soll, verrät das Papier jedoch nicht. Weitere Maßnahmen müssen erst noch überprüft werden. Gespräche zwischen Verbänden, Betriebsräten und weiteren relevanten Akteuren sollen noch in diesem Monat folgen. 

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Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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