Gefährdung für Jugendliche

EU startet Verfahren gegen TikTok

Veröffentlicht: 23.04.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 23.04.2024
TikTok App

Nicht nur in den USA bekommt die Kurzvideoplattform TikTok Probleme mit Gesetzeshütern. Auch die EU plant ein Verfahren gegen den Tochterkonzern des chinesischen Unternehmens ByteDance. TikToks Bonusprogramm „TikTok Lite“ soll gegen die Vorschriften des Digital Services Act (DSA) verstoßen, wie onvista meldet.

Erhöhtes Suchtpotenzial durch Punktesystem

Bei TikTok Lite handelt es sich um eine „kleinere Version“ von TikTok. Diese nimmt weniger Speicherplatz in Anspruch und ist für die Nutzung bei einer schlechteren Internetverbindung ausgelegt. In Frankreich und Spanien wurde die Version vor kurzem auf den Markt gebracht. Anders als bei der herkömmlichen TikTok-Version arbeitet die App mit einer Belohnungsfunktion, in der die EU-Kommission ein erhöhtes Suchtpotenzial sieht. Für jedes angesehene Video erhalten die Nutzer:innen Punkte. 

Die EU forderte das Unternehmen auf, ein Risikoprofil für die App zu erstellen. Dieser Aufforderung kam TikTok nicht ordnungsgemäß nach. Dem Unternehmen wurden noch einmal 24 Stunden gegeben, eine Einschätzung abzugeben, sonst droht ein Verbot der App oder eine Strafzahlung. 

DSA verbietet Dark Patterns 

Der Digital Services Act verbietet großen Konzernen sogenannte Dark Patterns. Dark Patterns sind manipulative Praktiken, die Nutzer:innen zu einem bestimmten Handeln drängen sollen. Zum Beispiel Designs bei Cookie-Bannern, die so gestaltet sind, dass die Ablehnung der Cookies besonders schwer zu finden ist oder mit vielen komplizierten Auswahlmöglichkeiten verbunden ist. Auch wenn die Kundschaft mit solchen Praktiken zu einem Kauf animiert werden oder möglichst lange auf der Plattform bleiben soll, fällt es unter Dark Patterns. 

Zu den Pflichten des DSA gehört es auch, dass große Plattformen ein Risikomanagement einrichten und gegen Hass und Hetze im Internet vorgehen müssen. Bei Verstößen drohen Unternehmen Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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