Groupon: Verleger wettern über extreme Zeitschriften-Rabatte

Veröffentlicht: 06.03.2015 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 06.03.2015

Groupon muss sich wohl auf Ärger aus dem juristischen Bereich einstellen. Das Online-Portal, das sich selbst als „Lifestyle-Plattform für Alltag und Freizeit“ bezeichnet, sorgt derzeit mit Dumping-Rabatten von namhaften Zeitschriften-Abos für Aufsehen. Die Verlage kündigen heftigen Widerstand an.

Viele Zeitschriften

(Bildquelle Stapel Zeitschriften: mariocigic via Shutterstock)

Für Kunden von Groupon dürfte es ein wirklich verführerisches Angebot sein: Die Online-Plattform bietet derzeit Jahres-Abos von Zeitschriften wie Stern, Der Spiegel und Focus zu Dumpingpreisen an. Nutzer sollen dabei von Rabatten in Höhe von bis zu 96 Prozent profitieren können. Auch Zeitschriften aus dem Fernsehbereich wie TV Spielfilm, Bild + Funk, sowie Gong soll es zum Schnäppchenpreis und einer Ersparnis von bis zu 89 Prozent geben.

 

Screenshot von Groupon: Zeitschriften-Abo
Screenshot © Groupon

 

Groupon Zeitschriften-Abo: Reaktionen der Verlage lassen nicht auf sich warten

Nach Informationen von W&V wissen die betroffenen Verlage bereits um diese Angebote und zeigen sich entsprechend verschnupft: „Uns ist bekannt, dass es solche Angebote zuletzt für die Titel verschiedener Medienhäuser gab“, kommentierte ein Sprecher vom Medienkonzern Burda. Das Angebot von Groupon sei „nicht von uns autorisiert und in unseren Augen unlauter. Wir werden daher entschieden dagegen vorgehen“.

Auch das Verlagshaus Gruner + Jahr wisse um die Abo-Problematik und lies gegenüber W&V verlauten: „Grundsätzlich lehnen wir solche Angebote ab, denn sie schädigen Marken mit Billigstpreisen an Stelle relevanter Vertriebserlöse für hochwertigen Content. Der vorliegende Fall ist uns bekannt, und wir prüfen ein geeignetes Vorgehen.“

Von der Dortmunder Eventus Media, die sich für die laufende Zeitschriften-Aktion verantwortlich zeigt, gibt es derzeit noch keine Stellungnahme. Jedoch verwies ein Groupon-Sprecher auf die grundsätzlich „gute Zusammenarbeit mit dem Werbenden Buch- und Zeitschriftenhandel (WBZ)“, sowie vielen Verlagen. Bisher hätte es keine juristischen Auseinandersetzungen wegen derlei Schnäppchen-Abos gegeben.

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