"Die Freude der Mandaten bestätigt mir, wie wichtig die Anwaltstätigkeit ist"

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Rechtsanwalt Mag. Dr. Axel K. Goller im Interview - Seit 1995 ist Axel Goller Einzelanwalt in seiner Zwickauer Kanzlei. Da er in den USA studiert hat, steht er mit Rechtsanwalts-Kollegen in San Diego (Kalifornien) und in Reno (Nevada) in ständigem Kontakt.

HB: Was hat Sie persönlich dazu bewogen, die Kanzlei in Zwickau zu eröffnen?

Axel Goller: In Zwickau lebe ich und kenne die Stadt seit 42 Jahren. Ich verfüge hier über viele Bekanntschaften, sodass der Start Erfolg versprechend gewesen ist. Vor einigen Jahren gab es in der Gegend einige hundert Baustreitigkeiten pro Jahr. Für die Lösung baurechtlicher Probleme hatte ich mich durch meine Doktorarbeit „Vorhaben- und Erschließungsplan“ qualifiziert. Inzwischen hat diese Materie aber nur noch eine geringe Bedeutung, weil die Zahl der Bautätigkeiten stark gesunken ist. Jetzt reichen die Fälle von der Ehescheidung über zivilrechtliche Probleme wie Mängel beim Kauf bis zu Problemen im Mietverhältnis.

HB: Was macht Ihnen dabei am meisten Spaß?

Axel Goller: Ein sehr schönes und bedeutsames Erlebnis war, in einem mich betreffenden Klageverfahren im Oberlandesgericht Sachsen in Dresden zu obsiegen. Zur Zeit gibt es hier im Gebiet im Sozialrecht viele Probleme von Antragstellern und Anspruchsinhabern mit den diversen ARGEn. Es gibt Fälle, die man gewinnt und bei denen man im Nachhinein denkt: Mein Mandant hat unwahrscheinlich viel Glück gehabt. Ich bin immer zufrieden, wenn die Angelegenheiten der Auftraggeber erfolgreich sind. Die ab und zu erkennbare Freude der Mandanten bestätigt mir, wie wichtig die Anwaltstätigkeit ist.

HB: Und was macht Ihre Kanzlei besonders?

Axel Goller: Bei Rechtsangelegenheiten, in denen das Recht der USA und besonders des Landes Kalifornien bedeutsam ist, stehe ich den Betroffenen zur Verfügung. Eine Mandantin aus dem Thüringischen zum Beispiel hatte in ihrem Urlaub in Los Angeles einen Verkehrsunfall. Sie ist als Bus-Insassin bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug durch die Frontscheibe verletzt worden. Die Schuldfrage ist schon geklärt. Jetzt geht es darum, mit der gegnerischen Versicherung abzustimmen, wie viel Schmerzensgeld gezahlt wird. Es wird sicherlich zu einer Klage vor dem Federal Court in Los Angeles kommen.

HB: Was ist denn im Rechtssystem der USA anders als bei uns?

Axel Goller: Man geht dort mit viel höheren Summen an die Regulierung heran. Die genannte Mandantin hat eine Verletzung im Schultergelenk. In Deutschland geht es bei einem Schmerzensgeldanspruch um vielleicht 2000 bis 4000 Euro, in den USA geht man mit Ansprüchen zwischen 45.000 und 55.000 Dollar an den Fall heran. Das sind teilweise extreme Summen.

HB: Welcher Art sind andere Fälle, die Sie in den USA vertreten?

Axel Goller: In gewissen Abständen wird Hilfe beim Antritt des Erbes oder beim Verkauf von Grundstücken in den USA benötigt. Etwa wollte eine ältere Dame ihr Grundstück in Florida verkaufen, als sich herausstellte, dass sie nicht als Eigentümerin verzeichnet war. Oder es ist die Gründung von Firmen in Kalifornien erforderlich. Ich kommuniziere ständig mündlich und schriftlich mit befreundeten Kollegen in San Diego und in Reno.

HB: Was hat Sie am meisten während Ihrer Zeit in den USA beeindruckt?

Axel Goller: Die Kommunikationsfreude der Kalifornier ist beeindruckend. Die Menschen arbeiten mit starkem Einsatz und sind stolz auf ihre Tätigkeit. Es bestehen kaum Beschränkungen für die Ausübung von Berufen und Tätigkeiten aller Art.

HB: Wie sieht Ihre Zukunftsperspektive aus?

Axel Goller: Ich plane, eine internationale Sozietät in den Staaten Deutschland, USA und Spanien zu errichten. Weil ich ein Jahr in San Diego gelebt und studiert habe, spreche ich durch das nahe Mexiko auch etwas Spanisch.

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