01.02.2017 – Streitschlichtung: Neue Hinweispflichten ab heute | DDoS-Erpresser bedrohen Online-Shops | Daimler kooperiert mit Uber

Veröffentlicht: 01.02.2017 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 01.02.2017

Ab heute gelten neue Informationspflichten für Online-Händler, Betrüger greifen deutsche Online-Shops mit DDoS-Attacken an und Daimler kooperiert mit Uber. Die News im Überblick.

Deadline

© Andrey Medvedev – Shutterstock.com

Streitschlichtung: Neue Hinweispflichten gelten ab heute

Ab heute müssen viele Händler im Zuge der ADR-Richtlinie und des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz neue Hinweispflichten beachten. Mit der alternativen Streitbeilegung schafft der Gesetzgeber zwar eine gute Alternative zu normalen Gerichtsverfahren im Streitfall, doch mit den neuen Informationspflichten gibt es auch eine neue Abmahngefahr für die betroffenen Händler. Mitglieder des Händlerbundes wurden bereits über die Änderung informiert und haben eine Anleitung zur Aktualisierung der Rechtstexte erhalten.

 

Weitere Informationen zur Rechtsänderungen finden Sie auch hier:

Händlerbund-Hinweisblatt zur alternativen Streitbeilegung

Welche Informationspflichten gelten für mich ab 1. Februar 2017?

Welche Vorteile bringt die ADR-Richtlinie für Online-Händler?

Hinweispflichten ab 1. Februar: Auch stationäre Händler sind betroffen

DDoS-Warnattacken gegen Online-Shops

Shopbetreiber aufgepasst: Es steht offenbar eine neue Welle von DDoS-Attacken bevor, die sich gezielt gegen Online-Shops richten. Wie die Internet World meldet, häufen sich seit einigen Tagen Angriffe einer Bande namens "Stealth Raven". Erste Warnattacken und Erpresser-Mails seien am 25. Januar bekannt geworden. In Erpresser-Mails fordern die Kriminellen 5 Bitcoins Lösegeld, eine erste Warnattacke folgt einige Stunden danach. Laut den Sicherheitsexperten von Link11 werden von den Erpressern unterschiedliche Absender-Adressen genutzt, die aber bei einem E-Mail-Dienst registriert sind. Ziel sollen vor allem mittlere und große Online-Shops mehrerer Branchen sein.

Daimler will autonome Fahrzeuge bei Uber anbieten

Daimler und der Fahrdienstvermittler Uber kooperieren. Wie t3n.de berichtet, will Daimler seine selbstfahrenden Mercedes-Benz-Wagen über die Service-Plattform von Uber anbieten und so „auch beim autonomen Fahren ganz vorne dabei sein“, wie Daimler-Chef Dieter Zetsche erklärte. Die neue E-Klasse sei das erste Serienfahrzeug, das eine Testlizenz für autonomes Fahren im US-Bundesstaat Nevada erhalten habe. Beide Unternehmen wollen im Rahmen der Kooperation auch von den gemeinsamen Kompetenzen profitieren.

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