30.04.2018 – Douglas übernimmt Parfumdreams | Uber wieder in Wien | Airbnb startet Aufklärungskampagne in Berlin

Veröffentlicht: 30.04.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 30.04.2018

Heute wichtig: Douglas kauft Parfumdreams, Uber darf nach kurzem Verbot wieder in Wien fahren und Airbnb freut sich über das Home-Sharing-Gesetz in Berlin.

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© Sergey Kohl / Shutterstock.com

Douglas übernimmt Parfumdreams

Um seine E-Commerce-Aktivitäten voranzutreiben, hat Douglas die Mehrheit an der Parfümerie Akzente übernommen und damit am Online-Shop Parfumdreams.de. „Mit der Übernahme des Online-Pioniers parfumdreams schärfen wir unseren E-Commerce-Fokus, treiben die Digitalisierung unserer Marke weiter voran und stärken so unsere Position als eine der ersten Adressen für Beauty und Kosmetik in Europa", so Tina Müller, CEO von Douglas, laut Internetworld. Die Übernahme gehört zum Strategieprogramm #ForwardBeauty, mit dem Douglas sein E-Commerce-Geschäft voranbringen will. Parfumdreams soll unter gleichem Namen fortgeführt werden mit einer „zielgerichteten Positionierung“ beider Marken. Mit der Zwei-Marken-Strategie wolle man alle Kundensegmente optimal abdecken. Die Parfümerie Akzente erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Netto-Umsatz von etwa 75 Millionen Euro.

Uber wieder in Wien

Uber darf wieder in Wien rollen. Vergangene Woche wurde dem Fahrdienstvermittler nach einer Einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien der Betrieb verboten. Eine Taxi-Vermittlungszentrale hatte wegen Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß geklagt. Uber würde als Mietwagen-Firma agieren. Uber hatte noch am Mittwoch eine „rasche rechtskonforme Rückkehr“ angekündigt, so Heise. Am Freitag ging der Dienst dann wieder auf die Straße. „Wir haben den Prozess dahingehend angepasst, dass der Partner nun aktiv in den Bestellvorgang eingebunden wird und jeden Auftrag aktiv am Betriebssitz annehmen und von dort erteilen muss", hieß es von Uber in einer Stellungnahme.

Airbnb: Aufklärungskampagne in Berlin

In Berlin tritt am 1. Mai das überarbeitete Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Kraft. Die Stadt Berlin erkennt damit Home-Sharing an und erlaubt das kurzzeitige Vermieten der eignen Unterkunft und darüber hinaus die Vermietung einer Zweitwohnung für 90 Tage pro Jahr. Für Airbnb ist das ein gutes Zeichen. Um die Inhalte des neuen Gesetzes unter die Leute zu bringen, startet Airbnb eine Aufklärungskampagne, die den kooperativen Ansatz gegenüber der Berliner Landespolitik in den Mittelpunkt rücken soll. „Airbnb begrüßt, dass Berlin mit den neuen Regeln klarstellt, dass Home Sharer ihr Zuhause an Reisende vermieten dürfen und sie von professionellen Ferienwohnungsanbietern unterscheidet. Wir informieren die Gastgeber über die neuen Regeln und möchten unseren Austausch mit dem Land Berlin fortsetzen. So haben wir bereits angeboten, unsere Erfahrungen zu teilen, wie man in Zusammenarbeit einen digitalen Genehmigungsprozess gestalten kann, der bürgernah und unbürokratisch ist", zitiert W&V Airbnb-Chef Alexander Schwarz.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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