04.02.2015 – Amazon bald mit Filialen? | Alibaba Kredite für USA | Unzulässige Mahngebühr

Veröffentlicht: 04.02.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 03.02.2015

Amazon soll Interesse an der Übernahme von Filialen der US-Elektronikkette Radioshack haben. Außerdem: Alibaba vergibt jetzt auch in den USA Kredite und das Landgericht Frankenthal hat zu Mahngebühren geurteilt.

Der Newspreview für den 04. Februar 2015.
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Amazon könnte Filialen von Elektronikhändler übernehmen

Ist Amazon bald auch im stationären Handel aktiv? Medienberichten zufolge könnte der Online-Händler an der Übernahme von Filialen der US-Elektronikkette Radioshack interessiert sein. Radioshack steht kurz vor dem Aus, auch weil es den Kampf gegen den Online-Konkurrenten Amazon offenbar verloren hat. Amazon soll Berichten zufolge nun Interesse an der Übernahme der rund 400 US-Filialen von Radioshack bekundet haben, allerdings sind auch andere Unternehmen interessiert. Amazon selbst hat die Gerüchte nicht bestätigt.

Alibaba verleiht auch in den USA Kredite

Nachdem Alibaba in China bereits seit längerem Kredite an Online-Händler und andere Unternehmen vergibt, startet der Online-Händler diesen Dienst nun auch in den USA. Gemeinsam mit dem US-Kreditinstitut Lending Club können Unternehmen sich jetzt laut Re/Code Kredite in einer Höhe von bis zu 300.000 US-Dollar von Alibaba holen. Dabei müssen die Kreditnehmer monatlich Zinsen von bis zu 2,4 Prozent an Alibaba bezahlen.

Fünf Euro Mahngebühren unzulässig

Immer wieder stehen besonders große Unternehmern in der Kritik, ihre Kunden mit überzogenen Mahngebühren zu der ausstehenden Zahlung zu bewegen. So sollen in der Vergangenheit beispielsweise vom Reiseveranstalter Thomas Cook Mahnkosten in Höhe von 25 Euro angedroht worden sein. Dass die Gerichte aber schon bei viel kleineren Beträgen rot sehen, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgericht Frankenthal gegen einen Stromversorger (Az.: 6 O 2281/12). Die AGB des Unternehmens sahen unter anderem eine Mahnkostenpauschale von fünf Euro vor. Das Landgericht entschied, dass diese Mahnkostenpauschale zu hoch ist, weil grundsätzlich nur Material- und Versandkosten berechnet werden können. Diese seien hier aber nicht in Höhe von 5 Euro angefallen. Personal- und IT-Kosten seien als Bestandteil des regulären Geschäftsbetriebes nicht in Abzug zu bringen. Weitere Hinweise zum Thema „Mahnung“ finden Sie hier.

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