Top-Themen: Karstadt übernimmt Großteil von Hood.de, Google verschiebt Start vom mobilen Index, EuGH vs. Filesharing-Plattformen, Microsoft belohnt Bing-Nutzung

Veröffentlicht: 14.06.2017 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 14.06.2017

Die wichtigsten Themen des heutigen Tages aus der Branche kurz und knackig zusammengefasst: Karstadt übernimmt einen Großteil des Online-Marktplatzes Hood.de. Außerdem: Google wird den mobilen Index wohl erst 2018 endgültig starten, der EuGH hat ein Urteil gegen Filesharing-Plattformen gefällt und Microsoft will mit einer neuen Aktion seine Suchmaschine Bing voranbringen.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Karstadt: Online-Marktplatz Hood.de soll Omnichannel-Strategie vorantreiben

Karstadt und die Muttergesellschaft Signa Retail haben 70 Prozent des Online-Marktplatzes Hood.de übernommen. Die restlichen 30 Prozent bleiben beim Unternehmensgründer Ryan Hood, der Hood.de auch zukünftig eigenständig führen soll. Mit dieser Aktion will Karstadt seine angekündigte Multichannel-Ausrichtung weiter vorantreiben. „Mit der Übernahme von Hood.de setzen wir uns bewusst vom Wettbewerb ab und gehen den nächsten großen Schritt in Richtung integrierte Omnichannel-Strategie und digitale Marktplatzkompetenz“, so Karstadt-Geschäftsführer Dr. Stephan Fanderl.

Google: Mobiler Index startet wohl nicht vor 2018

Im Prinzip steht seit geraumer Zeit fest, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis Google dem „Mobile-First-Gedanken“ endgültig Rechnung trägt und sich der eigene Index bevorzugt nach den mobilen Versionen von Webseiten richtet. Nun hat Google-Webmaster-Spezialist Gary Illyes auf einer Branchenkonferenz bekannt gegeben, dass sich dieses Vorhaben zumindest ein wenig nach hinten verschieben wird. Ihm nach war der Start für Ende 2017 angedacht – nun geht Google eher von 2018 aus. Was Illyes weiterhin zu diesem Projekt hat verlautbaren lassen, haben wir hier zusammengestellt.

EuGH: Urteil gegen Filesharing-Plattformen

Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gefällt, das besagt, dass Filesharing-Netzwerke für Verstöße gegen das Urheberrecht haftbar sind. Im entsprechenden Urteil heißt es unter anderem, dass „die Bereitstellung und das Betreiben einer Online-Filesharing-Plattform tatsächlich als eine Handlung der Wiedergabe im Sinne der [Urheberrechts-]Richtlinie anzusehen ist.“ Konkret ging es hierbei vor allem um die Plattform The Pirate Bay. Was der EuGH weiterhin zu den Plattformen und der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu sagen hatte, kann an dieser Stelle nachgelesen werden.

Bing: Microsoft belohnt User für die Nutzung der Suchmaschine

Der Abstand zwischen den Suchmaschinen Google und Bing ist immens: Laut einer Statista-Umfrage hatte Google im Jahr 2016 einen Marktanteil von 94,52 Prozent, während es Bing gerade mal auf 4,16 Prozent schaffte. Microsoft will seine hauseigene Suchmaschine mit einem speziellen Treuebonus-Programm nun auch hierzulande nach vorne bringen. Für die Nutzung wird ein persönliches Microsoft-Konto benötigt – das Bonusprogramm selbst ist kostenlos. Nutzer erhalten pro Suchanfrage über Bing 3 Punkte, wobei zunächst maximal 30 Punkte am Tag möglich sind. Es gibt aber auch weitere Möglichkeiten, um an Punkte zu kommen. Wie diese aussehen und welche Prämien die Nutzer für die Punkte erhalten, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

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