Die richtige Namenswahl: Firmen- und Domainname

Veröffentlicht: 30.08.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 30.08.2013
Die richtige Namenswahl: Firmen- und Domainname

In der heutigen Zeit gehört es zum guten Ton sein Unternehmen auch im World Wide Web zu präsentieren. Sozusagen die Visitenkarte im Netz. Der Erfolg des eigenen Unternehmens kann hiermit maßgeblich beeinflusst werden.

Im Folgenden werden die wichtigsten Probleme rund um die Frage der richtigen Namenswahl sowohl in Bezug auf Firmen- als auch Domainnamen erörtert.

Der richtige Firmenname

Vorab: Die Führung eines Firmennamen ist ausschließlich Unternehmen vorbehalten, die einen Eintrag im Handelsregister aufweisen. Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen folglich mit dem Familiennamen und dem vollständigen Vornamen im Geschäftsverkehr auftreten. So auch bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Hier sind alle Gesellschafter mit ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen aufzuführen.

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen ihrer Firmenbezeichnung den jeweiligen Rechtsformzusatz beizufügen (z.B. e.K., e.Kf., oHG, KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG). Hierdurch wird sichergestellt, dass der Geschäftsverkehr von den Haftungsverhältnissen des jeweiligen Unternehmens Kenntnis erlangt. Dabei sind gerade bei der offenen Handelsgesellschaft, als auch bei der Kommanditgesellschaft Konstellationen denkbar, in denen keine natürliche Person persönlich haftet. Diese Haftungsbeschränkung muss dann ebenfalls nach außen transparent durch einen entsprechenden Zusatz wie „GmbH & Co.KG“ oder „GmbH & Co. oHG“ kommuniziert werden.

Nach dem Handelsgesetzbuch ist die Firma der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Insoweit kennzeichnet die Firmierung den Wirtschaftsbetrieb und bildet einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenspersönlichkeit. Welche Anforderungen an den Firmennamen zustellen sind, wird ebenfalls gesetzlich festgelegt. Eine „Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen“.

Gewählt werden kann zwischen Personen-, Sach- als auch Fantasienamen. Auch Mischvarianten sind möglich.

So kann natürlich der eigene Name mit in den Firmennamen einfließen. Zu denken wäre auch an eine Kombination von Branchenbezeichnung und Name, wie z.B. „Autowerkstatt Müller“ oder „Bäckerei Schmidt“. In Hinblick auf reine Branchenbezeichnungen gilt allerdings zu beachten, dass diese allein der firmenrechtlichen Anforderung der Unterscheidbarkeit nicht gerecht werden. Die Verwendung solcher Tätigkeits- oder auch Sachbezeichnungen sollte stets mit einem individualisierbaren Zusatz verbunden werden, um die notwendige Unterscheidung zu anderen Unternehmen der gleichen Branche herzustellen.

Der Firmenname muss aber nicht unbedingt einen Bezug zum Unternehmen aufweisen. Insoweit können auch Fantasiebezeichnungen gewählt werden. Hier ist dann Kreativität gefragt.

Aber Achtung: Der Kreativität sind auch rechtliche Grenzen gesetzt.

Die Fantasiebezeichnung darf nicht gegen Namens- und Markenrechte verstoßen und auch das Verbot der Irreführung gilt es im Auge zu behalten. Um späteren Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen, ist es wichtig, zuvor gründlich zu recherchieren. Als Ausgangspunkt ist hier die Registerauskunft beim Deutschen Patent- und Markenamt (dpma) bzw. das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zu nennen. Möchten Sie jedoch auf Nummer sicher gehen, kann letztlich nur angeraten werden, einen für Marken- bzw. Patentrecht spezialisierten Anwalt mit der Recherche zu beauftragen. Denn bereits ähnlich klingende als auch ähnlich geschriebene Bezeichnungen können aufgrund der hierin begründeten Verwechslungsgefahr namens- bzw. markenrechtlichen Schutz genießen.

Gerade bei einer solchen langfristigen Entscheidung, wie die des zukünftigen Firmennamens, ist die Recherche ernst zu nehmen. Nur so kann die Gefahr vermieden werden, dass wegen einer Rechtsverletzung Dritter der Firmenname später geändert werden muss.

Aber auch weitere Kriterien, wie Klarheit, Eindeutigkeit und – wichtig – Unverwechselbarkeit gilt es bei der Namenswahl zu berücksichtigen. Auch die Widererkennbarkeit darf nicht unterschätzt werden. Gerade Startups möchten mit Ihrem Unternehmen am Markt bekannt werden. Dies wird nur dadurch zu erreichen sein, dass der Name in den Gedächtnis der Kunden verbleibt. Daher sollte von komplizierten, schwer auszusprechenden Firmenbezeichnungen Abstand genommen werden.

Planen Sie in Zukunft Expansionen bzw. Erweiterungen Ihrer Leistungen? Wenn ja, ist es ratsam, den Firmennamen nicht zu eng zu wählen und ggf. Sortiments- oder Branchenerweiterungen mit einzukalkulieren.

Nicht zuletzt auch interessant sein dürfte, die Frage, ob eine dem gewählten Firmennamen gleichlautende Domain noch frei ist. Doch einfach seine Wunschdomain registrieren lassen? Nein, damit ist es noch lange nicht getan.

Der richtige Domainname

Wie bei der Wahl des richtigen Firmennamens gilt es auch hier im Vorfeld rechtliche Maßgaben zu beachten, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Der Grundsatz, den es stets zu beachten gilt, lautet auch hier:

Es dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden!

Darunter zählen nicht nur Namensrechte, sondern auch Marken-, Kennzeichnungs- und Persönlichkeitsrechte. Auch das Wettbewerbsrecht weist Schranken auf.

Bei der Wahl der richtigen Domain stellt sich zunächst die Frage der TLD (Top – Level Domain). Also die Frage, ob Sie eine „.de“ Endung wünschen. Für deutsche Unternehmen wird diese Endung wohl am attraktivsten sein. Dieser Beliebtheitsgrad hat aber auch eine Schattenseite. Die wohl gängigsten und gut klingendsten Domainnamen werden bereits vergeben sein. Da Firmen- und Domainbezeichnung idealerweise übereinstimmen sollten, müssten demnach Anpassungen vorgenommen werden, die ggf. wiederrum mit einer Namens- bzw. Markenrecherche verbunden sein können.

Alternativ verbleibt nur die Wunschdomain mit einer anderen TLD (.eu /.net/.com. etc) zu versehen oder eine bereits registrierte Domain, die den Namenswünschen entspricht, auf entsprechenden Domain Marktplätzen zu erwerben.

Ist dieser Schritt geklärt, muss in einem weiteren Schritt geprüft werden, ob Rechte Dritter bestehen, die der eigenen Wunschdomain entgegenstehen könnten.

Da sowohl bürgerliche Namen, Firmennamen, Berufsbezeichnungen namensrechtlichen Schutz genießen, sollte überprüft werden, ob der Domainname nicht mit identischen Namen kollidiert. Auch die Verwendung von Werktiteln (Titel von Büchern, Zeitschriften, Filmen, TV Sendungen und Software) mit hohen Bekanntheitsgrad, Städte- und Gemeindenamen oder auch Namen staatlicher Einrichtungen sind bei der Domainwahl unbedingt zu vermeiden.

Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, die Reservierung der Domain mit einer Markenanmeldung zu verbinden. Zum einen stellt ein Markenname einen für ein Unternehmen nicht zu unterschätzenden Wert dar. Zum anderen kann hiermit auch die Nutzung des eigenen Namens verhindert werden. Zuvor muss sich jedoch erkundigt werden, dass nicht seinerseits gegen fremde Markenrechte verstoßen wird. Auch in diesem Zusammenhang ist es anzuraten, einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen und mit der Recherche zu beauftragen. Denn der Umstand, dass ein Begriff bei der eigenständigen Nachforschung nicht angezeigt wird, bedeutet noch lange nicht, dass diese Begrifflichkeit nicht markenrechtlich geschützt sein kann.

Nicht unberücksichtigt bleiben darf zudem das Wettbewerbsrecht. Zu nennen sei hier die Ausnutzung des Tippfehlers (auch Typosquatting genannt). Hierbei wird die URL bekannter Domains nur unmerklich abgeändert, in der Hoffnung als Trittbrettfahrer von den abtrünnigen Besuchern zu profitieren. Hiervon ist dringend abzuraten. Zum einen führt diese Handhabung nicht zum Erlöschen bestehender Namens- und Markenrechte. Zum anderen stellt diese Art des „Kundenphishings“ auch einen Verstoß gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs dar.

Und zu guter Letzt gilt: Ist die rechtlich sichere Domain gefunden, gilt es schnell zu sein. Denn bei der Domainvergabe gilt das Prioritätsprinzip. Wer die Domain zuerst registriert, darf die Domain auch nutzen.

Registriert wird die Domain schließlich bei der zentralen Registrierungs- und Vergabestelle für Domains, der DENIC eG in Frankfurt.

Fazit:

Egal ob Firmenname oder Domain; eine sorgfältige Recherche im Vorfeld ist Pflicht. Je gründlicher die Recherche, umso sicherer letztlich die Namenswahl.

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