Unterstützt von noyb, einer österreichischen Organisation für Datenschutz und digitale Rechte, führte der norwegische Verbraucherrat ein Verfahren gegen die Dating-App Grindr durch. Der norwegische Beschwerdeausschuss für den Schutz der Privatsphäre (Personvernnemnda) hat die von der Datenschutzbehörde verhängte Strafe in Höhe von 65 Millionen NOK, was etwa 5,8 Millionen Euro entspricht, nun bestätigt.
Privatsphäre der User in Gefahr
Dass Grindr, eine Dating-App für schwule und bisexuelle Männer, es mit den persönlichen Daten nicht ganz so genau nimmt, ist nicht das erste Mal. Bereits 2018 hatte das Portal persönliche Daten seiner Nutzer externen Firmen zur Verfügung gestellt, unter anderem die E-Mail-Adresse oder Angaben zum HIV-Status. Später kam es erneut zu Vorfällen, bei denen das Unternehmen persönliche Daten zu kommerziellen Zwecken gesammelt und weitergegeben hatte. Diese Unternehmen behielten sich das Recht vor, die erhaltenen Informationen ihrerseits an Tausende anderer Unternehmen weiterzugeben, um gezielte Werbung zu schalten.
2020 reichte der Norwegische Verbraucherrat (NCC) bei der norwegischen Datenschutzbehörde deshalb eine Beschwerde gegen die Dating-App wegen Verstoßes gegen die DSGVO ein. Die Praxis von Grindr, sensible personenbezogene Daten wie sexuelle Orientierung oder ähnliches an Dritte weiterzugeben, ist illegal und das verhängte Bußgeld wurde deshalb nun bestätigt.
Ala Krinickytė, Datenschutzanwältin bei noyb, betonte die Bedeutung der aktuellen Entscheidung für das gesamte Ökosystem der mobilen Apps. Sie bezeichnete sie als einen wichtigen Schritt, um der illegalen und unbefugten Weitergabe von Nutzerdaten durch mobile App-Anbieter ein Ende zu setzen.
Wegen Büropflicht: Grindr-Belegschaft schmeißt hin
Erst kürzlich erregte das Unternehmen mit einer Kündigungswelle Aufsehen. Grindr hatte seine Mitarbeiter vor die Wahl gestellt, entweder in ein Hub-Büro zu ziehen oder zu kündigen. Etwa 80 von 180 Angestellten zogen tatsächlich die Kündigung vor (wir berichteten). Mitarbeiter:innen des Unternehmens vermuten, dass mit dem Ultimatum eine Gewerkschaftsgründung verhindert werden soll.
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