Was ist hier schon wieder los?

Abmahngefahr: Amazon zeigt unterschiedliche Rückgabefristen an

Veröffentlicht: 27.03.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.03.2024
Amazon Seller Konto auf Smartphone

Online-Shops müssen eine Rücknahme für fast alle ihre Artikel gewähren. Seien es die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage oder mehr, ist jedem Unternehmen selbst überlassen. Doch entscheiden muss man sich schon. Bei Amazon kommt es hier offenbar zu Problemen, denn die einheitlich hinterlegte Widerrufsfrist von 14 Tagen wird unterschiedlich ausgespielt.

Entdeckt: Sich widersprechende Rückgabefristen in unterschiedlichen Browsern

Ganz aktuell berichtete uns ein Amazon-Händler, dass die Rückgabefristen in verschiedenen Browsern nicht einheitlich angezeigt würden. Nachfolgend ein Beispiel, in welchen das grüne Kästchen die Angabe bei Google Chrome und die rote, linke Seite die Darstellung bei Microsoft Edge zeigt:

Screenshot der widerstreitenden Ansichten bei Amazon Stand 27.03.2024

Der Händler berichtet, dass er die 14 Tage zentral und einheitlich hinterlegt habe. Das Problem dabei liegt auf der Hand: Amazon-Händler:innen müssen genau darauf achten, dass die Angaben innerhalb ihres Shops in sich stimmig sind, da sonst die Kundschaft in die Irre geführt werden könnte. Und wenn man seine Kundschaft in die Irre führt, kann das mit einer Abmahnung quittiert werden.

Ob Amazon das Problem bekannt ist, ist zur Stunde unklar. Ob es an der Umstellung der Rückgabefrist auf 14 Tage statt der ehemals 30 Tagen liegt? Auch die Frage, wie viele Amazon-Marketplace-Shops davon betroffen sind und welche Browserversionen welche Informationen ausspielen, ist ebenfalls nicht bekannt. Wir haben Amazon um ein Statement sowie eine Handlungsempfehlung für alle Betroffenen gebeten und werden das Feedback ergänzen, sobald es uns vorliegt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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