Abmahnmonitor

Versandkostenangaben bei Ebay rechtssicher meistern

Veröffentlicht: 12.08.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 12.08.2020
Paket mit Ebay-Logo

Anders als im Online-Shop müssen Händler bei Ebay über ihren Verkäuferbereich die Versandkostenangaben in eine Tabelle einpflegen. Dazu kommt es jedoch mitunter zu unzureichenden oder widersprüchlichen Angaben im Front-End. Das hatte aktuell auch ein Abmahner entdeckt.

Wer? Rinelli GmbH (vertreten durch die Kanzlei in der Innenstadt Münster)
Wieviel? 1.348,27 Euro
Was? Fehlende Versandkosten bei Ebay

Nirgends ist es so einfach, ein großes internationales Publikum anzusprechen wie im E-Commerce, speziell auf weltweit bekannten Plattformen. Eine Pflicht, die Händler beim internationalen Versand haben, ist die Versandkostenangabe für alle Länder, in die geliefert wird. Für den Online-Shop wird das auch bisher von vielen Händlern umgesetzt. Aber auch bei Ebay dürfen die Versandkosten für den Auslandsversand nicht vergessen werden, wenn man ihn anbietet.

Zur Angabe der Versandkosten bei Ebay müssen Händler zwingend die von Ebay bereitgestellten Versandkostentabellen in ihrem Verkäuferkonto ausfüllen, die der Kunde schließlich unter dem Reiter „Versand und Zahlungsmethoden“ einsehen kann.

Screenshot vom 12.08.2020 © Ebay.de

Hinweise wie z.B.: „Für den Versand ins Ausland fragen Sie die Versandkosten beim Verkäufer an.“, „Versandkosten ins Ausland auf Anfrage.“ oder „Nehmen Sie wegen Versandkosten und -arten für Versand nach Europa Kontakt zum Verkäufer auf.“ sind nicht empfehlenswert und sogar abmahngefährdet:

Screenshot vom 12.08.2020 © Ebay.de

Wo liegt also die Lösung des Problems? In ihrem gewerblichen Ebay-Account können Händler die Versandkosten unter der Rubrik „Versandbedingungen bearbeiten" einstellen. Weitere ausführliche Einstellhinweise für Ebay gibt der Händlerbund

Online-Händler sollten auch daran denken, dass die Versandkostentabelle vollständig für jedes Lieferland ausgefüllt ist und keine Widersprüche enthält. Länder bzw. Kontinente, die nicht beliefert werden, können über die sogenannte „Ausschlussliste“ ausgeschlossen werden.

Weitere Abmahnungen

Verkauf von Himalayasalz

Wer? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e. V. (vgu)
Betroffene? Lebensmittelhändler

Ein Online-Händler ist für ein auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot verantwortlich, auch wenn er sich bei der Ausgestaltung der Produktpräsentation eines Dritten bedient hat. Punkt. Das ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 31.03.2016, Az.: I ZR 86/13). Die Übernahme der Artikelbeschreibung und Bezeichnung kann insbesondere bei Himalayasalz heikel werden, wenn das Salz tatsächlich gar nicht im eigentlichen Himalaya-Massiv, sondern in einem entfernten Vorgebirge gewonnen wird. Dann liegt eine irreführende Werbung vor.

Atemschutzmasken

Wer? Tecxos GmbH (über die Kanzlei Brand Legal)
Betroffene? Online-Händler von Atemschutzmasken
Wieviel? 1.142,14 €
Was? Verstoß gegen die PSA-Verordnung

Schon die Wettbewerbszentrale hatte in den letzten Monaten aktiv unzulässige Angebote im Zusammenhang mit der Coronakrise verfolgt. Dabei ging es überwiegend um die unzulässige Werbung in Verbindung mit gesundheitsbezogenen Aussagen (beispielsweise, dass ein Produkt als Schutz vor dem Coronavirus geeignet ist). Viele Abmahner gehen jedoch seit Monaten gegen den Verkauf der Masken an sich vor.

Wird ein Produkt auf seiner Verpackung und/oder in der Werbung tatsächlich als Atemschutzmaske verkauft, unterliegt es der sog. PSA-Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen. Diese Art von Produkten darf demzufolge nur nach Durchlaufen eines strengen Konformitätsbewertungsverfahrens und mit einer Gebrauchsanleitung verkauft werden. Solche Abmahnungen sind kein Einzelfall. Auch andere Verbände gehen dem nach.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#3 IT-Recht Laie 2020-10-03 19:05
Habe ich das richtig verstanden? Die von Ebay angebotene Option, den weltweiten Versand nur per "Kosten auf Anfrage" anzubieten, ist tatsächlich "abmahngefährdet"???

Gilt das auch uneingeschränkt für Privatanbieter? Ich meine, die Versandkosten für die EU Länder, die sind ja noch weitestgehend gut über pauschale Angebote der Standardversand häuser berechenbar. Aber spätestens wenn es in andere Kontinente geht, dann ist es ja sogar so, dass die Preise je nach Anbieter, je nach Zeitpunkt und sogar je nach Region innerhalb eines Staates sehr stark schwanken (oft wird eine PLZ angefragt). Wenn ich nun als Privatanbieter einen Artikel weltweit anbieten möchte, dann wäre ich erstmal einen halben Tag lang nur damit beschäftigt, die Versandkosten für alle Weltländer in Erfahrung zu bringen (je nach Größe/Gewicht pro Artikel) und müsste mich darauf verlassen, dass der Preis auch dann noch stimmt, wenn der Artikel gekauft wird und der Käufer nicht auf einer abgelegenen Insel bestellt, die nur mit Aufpreis beliefert wird.

Wo ist das Problem mit dem Versand auf Anfrage? Wenn ich als Kaufinteressent aus Bhutan lese "Versandkosten nur auf Anfrage", dann ist es doch eine zumutbare Entscheidung, die Versandkosten anzufragen, oder einen anderen Artikel zu suchen. Als Verkäufer muss ich dann nur die Kosten für diesen speziellen Zielort und für diesen speziellen Artikel ermitteln und beide Seiten können sicher und zufrieden sein.

Ein Feedback würde sicher nicht nur mich dankend freuen ;-)

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Antwort der Redaktion

Hallo lieber Laie ;)

Also: Die Preisangabenver ordnung schreibt vor, dass der Verbraucher vor Abschluss des Kaufs über alle Kosten informiert werden muss, die auf ihn zukommen. Damit soll der Verbraucher in die Situation versetzt werden, eine informierte Kaufentscheidun g treffen zu können. Zu diesen Kosten gehören auch die Versandkosten. Also ja, wenn man als Händler weltweit versenden möchte, muss man auch die Kosten angeben. Allerdings ist auch kein Händler gezwungen, diesen Versand so anzubieten ;)

Zum Thema Privatverkauf: Diese Pflicht gilt nur für Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen. Beim Privatverkauf – besonders auf Ebay – sollte man dennoch vorsichtig mit dem weltweiten Versand sein: Der Kaufvertrag wird mit wenigen Klicks geschlossen. Kauft jemand auf einer karibischen Insel das Produkt, kann sich auch der private Verkäufer nur schwer von diesem Vertrag lösen. Dem Verkäufer sollte daher immer bewusste sein, dass weltweiter Versand wirklich „in jeden Winkel der Welt, egal wie teuer und aufwändig der Versand ist“ bedeutet.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#2 Wir kaufen alles 43 2020-09-03 15:52
Warum stand über naipo keine hinweis für verkäufer?
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#1 Rolando 2020-08-13 09:36
ich wundere mich das diese abartige Abzockerkanzlei Sandhage seit einigen Wochen nicht im Monitor auftaucht.
Ist da ein Wunder geschehen?

Wo ist eine Berechtigung oder zur Abmahnung bei Kosten auf Anfrage außer Abkassieren?

Bei Ebay ist das voreingestellt und wir müssen um der Mafia keine Vorlage zu liefern das immer nachbearbeiten. Ebay die Einstellung nicht ändern. Dadurch haben wir unnötigen Mehraufwand.
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