Bahn wirbt mit irreführenden Bedingungen
Die Deutsche Bahn hat mit irreführenden Bedingungen zur Mitnahme von Kindern Werbung gemacht.
Verpassen Sie keine Neuigkeit zum Thema Abmahnungen. Unser Blog klärt auf über Wettbewerbsverstöße und unlautere Werbung. Wie vermeide ich Fehler in der Widerrufsbelehrung? Was ist bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Inhalt zu beachten? Was tut der der Gesetzgeber gegen Abmahnmissbrauch? Bleiben Sie informiert und schützen Sie sich vor hohen Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsaufforderungen.
Die Deutsche Bahn hat mit irreführenden Bedingungen zur Mitnahme von Kindern Werbung gemacht.
Die schweizerische Urheberrechtsgesellschaft ProLitteris klagt gerade in über hundert Fällen wegen Rechtsverletzungen.
Außerdem: Kein Widerruf durch kommentarlose Rücksendung der Ware und die Angabe der Steuer bei der Preisauszeichnung.
Außerdem: Fehlende Lebensmittelkennzeichnung im Online-Shop und falsche UVP-Angaben.
Diese Woche: Werbung per E-Mail, pauschale Werbung mit TÜV-Ergebnissen und Verkauf von Fahrzeugteilen.
Außerdem: Impressumspflicht bei Facebook und Co. und zur Höhe des Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen.
Außerdem: Unklare Lieferzeiten, Werbung mit Veggi-Leder und falsche Angaben zum Vertragsschluss.
Außerdem im Abmahnmonitor: Die fehlende Angabe über die Höhe von Versandkosten und ein nicht-klickbarer OS-Link.
Nach einer Abmahnung von Foodwatch beendet Landliebe seine grenzwertige Werbung.
Außerdem: Was es bei der Angabe des Grundpreises zu beachten gibt und die Werbung mit versichertem Versand.
Große Haie, kleine Fische: Diese Woche geht es um das Urheber- und Markenrecht eines Softwaregiganten, um Preise, die dank der Angabe veralteter UVP deutlich
... weiterlesenDiese Woche heißt es aufpassen, denn es gibt wieder eine eher ungewöhnliche Abmahnung: Tarnt sich ein Unternehmer im Netz als Verbraucher, begeht er einen Verstoß
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