Teures Urteil aus Österreich für Sony und EA

Lootboxen sind Glücksspiele

Veröffentlicht: 07.03.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.03.2023
Zwei Personen spielen PS5

Lootboxen gehören zu den Produkten, die Spieler insbesondere in Online-Games erwerben können – oftmals direkt mit Echtgeld. Manchmal muss man das Geld auch erst in eine fiktive In-Game-Währung umtauschen, von der man dann wiederum die Boxen erwerben kann.

Das Besondere an den Boxen ist, dass der Inhalt im Wesentlichen unbekannt ist. Es handelt sich so gesehen um Überraschungstüten. Spieler und Spielerinnen hoffen natürlich besonders seltene oder wertvolle virtuelle Ausrüstungsgegenstände zu finden. Das ist aber nicht immer der Fall. Da die Frage, was man am Ende von seinem Geld bekommt, vom Glück abhängt, ist schon länger in der Diskussion, ob Lootboxen nicht per Definition Glücksspiel-Charakter aufweisen. Ein österreichisches Gericht findet jedenfalls: Ja!

85.000 Euro für Lootboxen bei Fifa

Ausgangspunkt des Urteils ist laut Golem eine Klage aus dem Jahr 2021. Ein damals 17-Jähriger reichte mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers eine Musterklage gegen Sony ein. Es ging um die Rückzahlung von 338,26 Euro, die der damalige Teenager bei dem Spiel Fifa ausgegeben hat. Die Lootboxen hat der Spieler über den von Sony betriebenen Playstation-Store erworben. EA, der Spieleentwickler von Fifa, dürfte aber der eigentliche Profiteur der Verkäufe sein.

Doch: Warum soll das Geld für die Lootboxen nun zurückgezahlt werden? Nun, das Gericht in Hermagor stufte das Geschäft mit den Lootboxen als Glücksspiel ein und Glücksspiele sind nur mit einer entsprechenden Zulassung erlaubt. Ohne diese Zulassung sind die Verkäufe rechtswidrig und die Kundschaft darf ihr Geld zurückverlangen. In der Regel handelt es sich bei den Ausgaben pro Spieler oder Spielerin um mehrere hundert Euro. Spitzenreiter ist laut des Prozessfinanzierers allerdings ein Spieler, der 85.000 Euro für die virtuellen Wundertüten ausgegeben hat. Das ganze könnte also noch recht teuer werden. Dabei könnte das Urteil als generelles Vorbild dienen, sollte es in dieser Form rechtskräftig werden. Sony und EA haben sich bisher nicht dazu geäußert. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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