Werbeversprechen für Unkrautvernichter

Bayer muss Millionen wegen irreführender Werbung zahlen

Veröffentlicht: 16.06.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 16.06.2023
Roundup-Produkte im Supermarktregal

Der Chemiekonzern Bayer wurde in den USA zu einer Strafe in Millionenhöhe verdonnert. Ausschlaggebend war ein irreführendes Werbeversprechen zur Sicherheit eines Unkrautvernichters. Durch die Zahlung stimmt der deutsche Konzern einem Vergleich zur Beilegung des Verfahrens in New York bei. Trotz der Millionenstrafe zeigt sich Bayer zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Schließlich seien nur Werbeaussagen auf den Prüfstand gekommen und keine Schlüsse zur Sicherheit des Unkrautvernichters gezogen worden. Der Konzern habe für derartige Vergleiche Milliarden von Dollar zurückgelegt, berichtet der Spiegel.

Unkrautvernichter sei „sicher und nicht giftig”

Der Rechtsstreit gegen Bayer wurde wegen des Vorwurfs der irreführenden Werbung für den Unkrautvernichter Roundup in New York geführt. 6,9 Millionen US-Dollar (6,4 Millionen Euro) soll Bayer dafür zahlen, dass er und die US-Tochter Monsanto mehrfach damit geworben haben, die glyphosathaltigen Roundup-Produkte seien „sicher und nicht giftig”. Ausreichende Belege gebe es dafür hingegen nicht. 

Damit habe der Konzern aber nicht nur gegen geltende New Yorker Gesetze gegen „falsche und irreführende Werbung” verstoßen. Auch gegen einen geschlossenen Vergleich wurde verstoßen. Monsanto hatte bereits im Jahr 1996 mit der Generalstaatsanwaltschaft einen Vergleich geschlossen, in dem sich Monsanto verpflichtet hatte, keine unbewiesenen Behauptungen mehr zur Sicherheit von Roundup-Produkten zu tätigen. Durch den nun geschlossenen Vergleich und die Zahlung von 6,9 Millionen US-Dollar wurden alle weiteren laufenden Ermittlungen gegen Bayer eingestellt.

Roundup „schade nur Unkraut”

In dem konkreten Verfahren bezogen sich die irreführenden Werbeaussagen zu Roundup auf die Umwelt, insbesondere auf die Auswirkungen auf Insekten und Fische. Mögliche gesundheitliche Folgen des Unkrautvernichters für den Menschen standen nicht zur Debatte. Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James benannte beispielhaft Werbeaussagen, Roundup-Produkte würden „nichts schaden außer Unkraut” und seien „keine Bedrohung für die Gesundheit von Wildtieren”.

Bayer trotz Strafe zufrieden

James gab zu bedenken: „Es ist essenziell, dass Pestizidhersteller – auch und vor allem die einflussreichsten – gegenüber Verbrauchern aufrichtig bezüglich der Gefahren sind, die ihre Produkte darstellen, damit sie verantwortungsvoll eingesetzt werden können.”

Der Chemiekonzern zeigte sich hingegen zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Schließlich seien keine Schlüsse zur Sicherheit von Roundup-Produkten gezogen worden. Lediglich um bestimmte Werbepraktiken habe sich der Rechtsstreit gedreht. In der Vergangenheit zahlte Bayer bereits mehrere Milliarden von Dollar zur Beilegung diverser Klagen, wegen möglicher gesundheitlicher Auswirkungen von Glyphosat auf den Menschen. Bayer beharrt darauf, die Roundup-Produkte seien nicht krebserregend. Die zur Weltgesundheitsorganisation gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung stufte die glyphosathaltigen Produkte 2015 als „für den Menschen wahrscheinlich krebserregend” ein.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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