Arbeitsrecht

Kritik am Arbeitszeugnis – Anfechtung auch Jahre später möglich?

Veröffentlicht: 23.08.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.08.2023
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Ein toller Lebenslauf und tolle Noten können alles und nichts sagen. Ein Arbeitszeugnis hingegen ist ein weiteres wichtiges Instrument, um beispielsweise soziale Kompetenzen und Softskills im Arbeitsleben unter Beweis zu stellen. Die verschiedenen Formulierungen sind jedoch eine Wissenschaft für sich. Gegen ein unfaires Arbeitszeugnis darf sogar geklagt werden. Wie lange man dafür Zeit hat, erläuterte kürzlich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 31.05.2023, Az.: 4 Sa 54/22).

Konsequenzen bei falschem Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer:innen haben einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das hat sich mittlerweile herumgesprochen und der Anspruch gilt sowohl für Voll- als auch Teilzeitbeschäftigte sowie für Aushilfen und Praktikant:innen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht einem Arbeitnehmer das qualifizierte Arbeitszeugnis alsbald nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu. Doch nicht jeder oder jede ist mit der Aussage der (ehemaligen) Firma zufrieden und speziell nach einer Kündigung ist die Stimmung auf beiden Seiten oft aufgeheizt und voreingenommen.

Arbeitnehmer:innen haben daher das Recht, ihre alte Firma um eine Korrektur des Arbeitszeugnisses zu bitten, wenn beispielsweise nicht die gängige Zeugnissprache verwendet wird oder gewisse Passagen unverständlich sind. Ein ehemaliger Mitarbeiter reichte jedoch erst zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses Klage ein. Zu spät?

Anspruch auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses kann verfallen

Nach einem langen Kündigungsstreit zwischen einem Angestellten und seinem ehemaligen Arbeitgeber bekam der Mann nach einer Eigenkündigung schließlich die Quittung: ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit ungenügendem Ergebnis. Auch die Hilfe eines Anwaltes brachte keine Korrektur des Arbeitszeugnisses, was der Betroffene als sittenwidrig, unterirdisch und von vorsätzlicher Schädigungsabsicht getragen, empfand.

Zwei Jahre später wurde jedoch erst die Klage dagegen eingereicht. Nicht zu spät, sagt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Inhaltlich können Arbeitnehmer:innen ein neues, durchschnittliches Zeugnis beanspruchen. Ein Arbeitgeber, der ein von Hartnäckigkeit und Bösartigkeit geprägtes Arbeitszeugnis ausstellt, welches erkennbar darauf angelegt war, dass das Zeugnis für künftige Bewerbungen unbrauchbar war, müsse damit rechnen, dass es auch später noch angefochten wird.

Soweit man mit der Klage ein ungenügendes Zeugnis in ein sehr gutes oder gutes umwandeln will, klappt das nicht automatisch, denn der Anspruch auf ein berichtigtes Arbeitszeugnis bedeutet nicht, dass dies auch automatisch besonders toll sein muss. Das Arbeitszeugnis soll nach wie zwar wohlwollend, aber wahrheitsgemäß ausgestellt werden.

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Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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