Kurzmeldung

630.000 Euro Strafe für Delivery Hero

Veröffentlicht: 09.11.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 09.11.2023
Delivero Hero

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Geldstrafe gegen Delivery Hero festgesetzt. Grund dafür ist, dass Delivery Hero eine Insiderinformation nicht herausgegeben hat und gegen die Marktmissbrauchsverordnung verstoßen hat, wie die BaFin bekannt gegeben hat. 

Ad-hoc-Publizitätspflicht

Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und Wertpapiere und andere Finanzinstrumente emittieren, unterliegen der Ad-hoc-Publizitätspflicht. Das bedeutet, dass Insiderinformationen, die den Kurs eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen können, sofort veröffentlicht werden müssen. So soll verhindert werden, dass dieser Wissensvorsprung für einen Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern sorgt. Anleger:innen sollen bei Investitionsentscheidungen nicht in die Irre geführt werden. 

Delivery Hero hat gegen diese Vorgabe verstoßen und muss nun ein Bußgeld in Höhe von 630.000 Euro zahlen. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann das Unternehmen nun Einspruch einlegen. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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