Tegut Teo

Auch ohne Personal betriebene Supermärkte dürfen an Sonntagen nicht öffnen

Veröffentlicht: 10.01.2024 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 10.01.2024
Geschlossen-Schild

Viele Menschen haben mit sogenanntem Freizeitstress zu kämpfen, der sie auch im Feierabend und am Wochenende an der Entspannung hindert. In Deutschland ist die Sonntagsruhe anders als in anderen Ländern daher nahezu unumstößlich und auch in den jeweiligen Bundesländern gesetzlich geschützt. Dieses Prinzip basiert auf historischen und kulturellen Traditionen, die Sonn- und Feiertage als Ruhetag etabliert haben. Dabei geht es nicht einmal darum, dass Menschen, wo es möglich ist, nicht arbeiten müssen. Auch die Gelegenheiten, aus dem Haus zu gehen und Alltagsaufgaben zu erledigen, sollen so minimiert werden. Das bestätigte erst kürzlich wieder ein Verwaltungsgericht.

Schutz der Angestellten nicht alleiniger Faktor

Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit gibt es für bestimmte Arten von Geschäften, beispielsweise Bäckereien, Tankstellen, Apotheken und Restaurants. Ein Mini-Supermarkt, der an Sonn- und Feiertagen voll automatisch und ohne Personal betrieben werden könnte, darf dennoch nicht öffnen. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Pressemitteilung vom 04.01.2024 zum Beschluss 8 B 77/22 vom 22.12.2023).

Dem Geschäft der Kette Tegut Teo, welches 24/7 geöffnet sein sollte, wurde der Betrieb an Sonn- und Feiertagen untersagt, obwohl an diesen Tagen gar kein Personal eingesetzt werden sollte, sondern die Kundschaft nach einer digitalen Kontrolle Zugang erhalten und beim Verlassen rein digital bezahlen könnte. 

 

Für das Gericht war es irrelevant, dass kein Personal im Einsatz sei, denn das Ladenschlussgesetz setze keinen persönlichen Kontakt voraus. Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage dienen nicht nur als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erholung. Auch unnötige Beeinträchtigung auf die andere Bevölkerung (z. B. durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen) sollen vermieden werden. Hier kommt das Gericht auf Online-Bestellungen zu sprechen, die zwar ebenfalls rund um die Uhr möglich seien, aber eben auskommen, ohne dafür aus dem Haus gehen zu müssen.

„Wir halten nach wie vor an Teo fest und hoffen auf eine Modernisierung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes“, zitiert die Tagesschau einen Tegut-Sprecher. Die Allianz für den freien Sonntag Hessen begrüßt das Urteil hingegen als Stärkung des Kulturguts „Sonntags ist Ruhetag“.

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Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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