Data Act

Daten von vernetzten Haushaltsgeräten sollen besser genutzt werden

Veröffentlicht: 29.06.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 29.06.2023
Kontrolle der Temperatur und Intensität der Glühbirne mit einer Smartphone-Anwendung.

Mittlerweile haben viele Haushaltsgeräte smarte Funktionen: Waschmaschinen, Öfen und Fernseher haben Zugang zum Internet und können dort Daten speichern. Wie diese Daten genutzt werden, hat nun die EU durch den Data Act festgelegt. 

Was ist der Data Act?

Der Data Act wurde bereits im Februar 2022 fon der EU-Komission eingebracht. Nun hat sich die EU laut Tagesschau auf den konkreten Inhalt geeinigt. Inhaltlich geht es vor allem darum, wie gesammelte Daten genutzt werden können sollen. Der Data Act wird 2025 in Kraft treten.

Mit welchen Daten beschäftigt sich der Data Act?

Wie Eingangs erwähnt geht es um die Daten, die beispielsweise durch smarte Haushaltsgeräte gesammelt werden. Auch Geräte, wie etwa Fitnessarmbänder und Sprachassistenten, wie Alexa und Siri, gehören zu dieser Kategorie. 

Solche Geräte haben einen Zugang zum Internet und laden Daten in eine Cloud. Für Verbraucher:innen hat das eben den Vorteil, dass sie die Waschmaschine beispielsweise von der Arbeit aus starten können. Außerdem können Hersteller der Geräte diese Daten abrufen, um beispielsweise bei Mängeln den Fehler ausfindig zu machen. 

Allerdings ist aktuell oftmals unklar, wer was mit den Daten tun darf. Große Unternehmen wie Amazon Web Services, Microsoft und Google haben mit ihren Cloud-Anwendungen eine starke Stellung auf dem Markt. 

Hier soll der Data Act Klarheit schaffen, wer was mit den Daten tun darf.

Das steht drin

Der Data Act sieht vor, dass die Macht über die Daten nicht mehr nur bei den Unternehmen liegt, die sie sammeln. Verbraucher:innen sollen die Möglichkeit haben, Dritten den Zugang zu diesen Daten zu gewähren. So könnten sie beispielsweise von günstigeren Ersatzteilen oder Reparaturen profitieren. 

Kritik daran kommt aus der Wirtschaft: „Es muss insbesondere vermieden werden, dass durch die Pflicht zum Teilen von Daten Geschäftsgeheimnisse in die Hände von Wettbewerbern oder uns weniger freundlich gesonnenen Ländern geraten“, heißt es gegenüber der Tagesschau vom Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert diesen Aspekt: „Denn die Folgen, die das freiwillige Teilen von Daten haben könnte, sind nur schwer zu überblicken. Das könnten Unternehmen ausnutzen, um Menschen zu übervorteilen oder falsche Anreize zu setzen.“

Das ganze kann auch Auswirkungen auf die Verkehrsplanung haben: Mittlerweile sind auch Autos smart. Werden hier die Daten auch für Dritte zugänglich, könnte das dabei helfen, Verkehrsflüsse besser zu verstehen. Außerdem soll der Wechsel von einem Cloud-Anbieter zum anderen einfacher werden. Hier besteht die Hoffnung, dass der Markt damit auch für andere Unternehmen aufgebrochen und diverser wird.

Schutz vor rechtswidriger Datenübertragung

Natürlich sollen die Daten auch gut vor rechtswidrigen Übertragungen geschützt werden. Auf der anderen Seite sollen sie aber auch von Behörden genutzt werden können. Diese Nutzung soll aber nur im absoluten Ausnahmefall, wie etwa bei Naturkatastrophen, möglich sein. Laut der Tagesschau, die sich wiederum auf die Aussage der EU-Kommission bezieht, werden heute 80 Prozent der Industriedaten nicht genutzt, obwohl das Wachstums- und Industriepotential enorm sei.

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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