Verpackungsgesetz

Weniger Müll: Bundesumweltministerium will Mehrwegpflicht nachschärfen

Veröffentlicht: 28.06.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 28.06.2023
Person hält zwei Kaffeebecher

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) will weiter unnötigen Verpackungsabfall reduzieren: Das Bundesumweltministerium hat jetzt Eckpunkte für ein Gesetz für weniger Verpackungsmüll veröffentlicht, durch den einige Vorschriften im Verpackungsgesetz verschärft werden sollen. Die Anfang 2023 eingeführten Regelungen zur sogenannten Mehrwegpflicht im Bereich von Speisen und Getränken zum Mitnehmen sollen demnach deutlich ausgeweitet werden, Supermärkte und Discounter sollen zudem für mehrere Arten von Getränken jeweils mindestens eine Mehrwegalternative anbieten müssen. Schluss sein soll außerdem mit Mogelpackungen. 

To Go: Mehrwegalternative für alle Einwegverpackungen geplant

„Überflüssige Verpackungen vermeiden und insbesondere ökologisch vorteilhafte Mehrwegverpackungen fördern“, das ist das erklärte Ziel des Gesetzgebungsvorhabens aus dem Haus von Steffi Lemke. 

Schon seit Anfang 2023 müssen Gastronomen und Händler von Speisen und Getränken für den Vor-Ort- oder To-Go-Verzehr vielfach Mehrwegalternativen anbieten, wenn die eigentlich genutzte Einweg-Verpackung aus Kunststoff besteht. Kunden können sich seither aussuchen, welche Verpackung sie gerne nutzen würden. Auch diese Wahlfreiheit soll mit dem Vorhaben ausgedehnt werden. Laut den Eckpunkten sollen Verbraucher künftig bei allein To-Go-Verpackungen für Essen und Getränke zwischen Einweg und Mehrweg wählen können, unabhängig von der Materialart. Damit soll auch Ausweichbewegungen entgegengewirkt werden, also der Nutzung anderer Einwegverpackungen statt Mehrwegverpackungen durch Anbieter. Kleine Unternehmen wie etwa Kioske und Imbisse sollen aber weiter von der Mehrwegangebotspflicht ausgenommen sein. Auch aktuell gelten hier Erleichterungen im Verpackungsgesetz. Zudem sollen künftig bestimmte Verpackungen weiter ausgenommen sein, etwa Brötchen- und Pommestüten. Beim Vor-Ort-Verzehr sollen insgesamt keine Einwegverpackungen mehr verwendet werden. 

Bundesumweltministerium will auch gegen „Mogelpackungen“ vorgehen

Bloß bei einer Ausdehnung bestehender Regeln soll es aber nicht bleiben, vorgesehen sind noch weitere Anpassungen: Künftig sollen Verbraucher in jedem Geschäft mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern Getränke auch in Mehrwegverpackungen kaufen können – das ist insbesondere bei Discountern noch längst nicht die Regel. Wie es in den Eckpunkten heißt, solle in den Segmenten Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch je mindestens ein Mehrwegprodukt geben. Gleichzeitig möchte man auch an den Rückgabemöglichkeiten arbeiten: Vorgesehen ist, dass alle Betriebe mit einer entsprechend großen Verkaufsfläche künftig alle Mehrwegflaschen zurücknehmen müssen. Man habe damit auch einen Vorschlag der EU-Kommission aufgegriffen. 

Ebenfalls angehen möchte das Bundesumweltministerium das Thema Mogelpackungen, das für Verbraucher ein großes Ärgernis sei. Hier möchte man gesetzlich klarstellen, dass eine Verringerung bei gleichbleibend großer Verpackung nicht zulässig ist. So möchte man neben der Vermeidung von Kundentäuschungen auch Verpackungsmaterial einsparen. 

Spekuliert wird, dass die Regeln so weitgehend Anfang 2025 in Kraft treten könnten, jene zu Mogelpackungen womöglich bereits Mitte 2024. Noch steht das Vorhaben aber ganz am Anfang des Gesetzgebungsprozesses.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.