80 moderne Sklaven pro Person

Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit

Veröffentlicht: 07.03.2024 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 07.03.2024
Hände, die Kaffee ernten

Innerhalb der EU hat man sich auf ein Gesetz geeinigt, welches künftig die Menschenrechte entlang von Lieferketten weiter stärken soll. Wird festgestellt, dass entlang einer Lieferkette Zwangsarbeit eingesetzt wird, so soll das Produkt künftig nicht mehr importiert werden dürfen. Was genau das in der Praxis bedeutet, fasst ein Zitat von EU-Politiker:innen zusammen, auf welches sich die Tagesschau bezieht: „Stammen einzelne Tomaten für eine Soße aus Zwangsarbeit, muss künftig die gesamte Soße weggekippt werden.“

Erster, lückenhafter Schritt

Laut Schätzungen der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 sind 28 Millionen Menschen weltweit von Zwangsarbeit betroffen. Sieben Millionen davon sind Kinder. Betroffene Menschen produzieren Mode, Technik und Haushaltsgegenstände. Diese landen natürlich auch in europäischen Haushalten. Bricht man das Ganze auf eine in Europa lebende Person herunter, so arbeiten für die Lebensspanne dieser Person 80 moderne Sklaven. 

Das Gesetz soll genau das künftig verhindern. 

Allerdings gibt es schon jetzt Lücken, die kritisiert werden: So müssen Unternehmen nicht nachweisen, dass es entlang ihrer Lieferkette keine Zwangsarbeit gibt. Diese Beweislastumkehr hat es nicht ins Gesetz geschafft. Stattdessen müssen den Unternehmen Verstöße nachgewiesen werden. 

Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn begrüßt die fehlende Beweislastumkehr: „Wir konnten eine Beweislastumkehr verhindern. Das heißt, die staatliche Aufgabe des Schutzes von Menschenrechten wird nicht auf Unternehmen abgewälzt werden. Die Beweisführung für Zwangsarbeit in den Lieferketten soll bei der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten liegen.“

Um Anhaltspunkte zu liefern, die überhaupt zur Überprüfung bestimmter Lieferketten führen, soll eine Datenbank Wirtschaftszweige und Regionen darstellen, in denen es staatliche Zwangsarbeit gibt.

Lieferkettengesetz in der Light-Variante?

In den nächsten zwei Wochen müssen der EU-Rat und das EU-Parlament noch formal über das Gesetz abstimmen. Danach haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Anforderungen in nationales Recht umzusetzen.

Das Gesetz wirkt ein wenig wie ein schwaches EU-Lieferkettengesetz: Dieses Vorhaben ist zuletzt an der FDP gescheitert. Auch hierbei ging es darum, Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette zu verhindern. Das gescheiterte Gesetz sah aber noch eine ganze Reihe von Pflichten vor, weswegen das EU-Lieferkettengesetz nur für größere Unternehmen ab 500 Beschäftigte gelten sollte.

Das jetzt beschlossene Importverbot soll für alle Unternehmen unabhängig ihrer Größe gelten, bezieht sich dafür aber auch „nur“ auf den Aspekt der Zwangsarbeit. FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn gibt daher zu bedenken, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen effektive Hilfe bei der Umsetzung bräuchten. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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