Verbraucherzentrale warnt

Betrüger nutzen „Sicher bezahlen” auf Ebay Kleinanzeigen aus

Veröffentlicht: 28.04.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 28.04.2023
Smartphone mit Ebay-App in Hand

Das Kleinanzeigenportal ist beliebt zum Kauf oder Verkauf verschiedener Dinge. Doch auch Betrüger sehen dort ihre Chance und versuchen nicht nur Käufer:innen, sondern auch Verkäufer:innen über den Tisch zu ziehen. Seit einiger Zeit verwenden sie die Option „Sicher bezahlen“, um ahnungslose Nutzende zu betrügen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt jetzt vor dieser Masche beim Verkauf auf Kleinanzeigen. 

„Sicher bezahlen“ ist nicht immer sicher

Anlass zu dieser Warnung gab den Verbraucherschützern der Fall einer Verbraucherin, die Tickets zum Kauf angeboten hatte. Die Interessentin wollte den Kauf über die „Sicher bezahlen“-Option abschließen. Nach Angaben des NDR, bekam die Verkäuferin daraufhin eine SMS mit der Information, dass die zwei Tickets bezahlt seien. Anschließend sollte sie den Eingang der Zahlung über einen Link bestätigen. Bei Weiterleitung über den Link gelangte sie zu einer Webseite, die der originalen zwar zum Verwechseln ähnlich sah, jedoch eine Fälschung darstellte. Die Verkäuferin gab dort ihre Kreditkartendaten ein, damit die Käuferin ihr das Geld überweisen konnte. Statt einer Überweisung auf ihr Konto bekam sie aber eine Abbuchung in Höhe von 3.000 Euro. 

Keine Links aus SMS und E-Mails anklicken

Die Verbraucherzentrale warnt deshalb eindringlich davor, Links in SMS oder auch E-Mails zu klicken und vor allem keine persönlichen Daten auf diese Weise anzugeben. Die Option „Sicher bezahlen“ würde zwar gerade einen sicheren Schutz für Käuferinnen und Verkäufer:innen vermitteln – dazu müsse aber ausschließlich die Nachrichtenfunktion des Kleinanzeigenportals direkt genutzt werden. 

Ebenso raten die Verbraucherschützer den Verkäufer:innen die Zahlungsart stets selbst auszuwählen und sich vorher mit der konkreten Abwicklung zu befassen. Am sichersten sei immer noch die Abholung des Artikels gegen eine direkte Barzahlung. Kann die Sache nur versendet werden, sollte unbedingt auf eine sichere Zahlungsart gesetzt werden und Artikel nur mit versichertem Versand und Nachverfolgung verschickt werden. Das ist wichtig, um zukünftig mögliche Ansprüche geltend machen zu können.

 

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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Kommentare  

#1 anja 2023-05-06 11:17
tja, ich habe hier als verkäufer und als käufer niemals dieses angeblich "sicherzahlen" genutzt. und wer es als käufer nutzen wollte, mußte woanders kaufen. ich lasse mich nicht in jeden mist reinziehen.
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