Update Hinweisblatt zum Handel mit Tierfutter

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 07.03.2013

Beim Handel mit Tierfutter müssen Onlinehändler eine Reihe von Verboten beachten. Insbesondere ist die Werbung mit krankheitsbezogenen Aussagen verboten und als Wettbewerbsverstoß auch abmahnfähig. Zudem dürfen die Tierfuttermittelprodukte nicht irreführend aufgemacht und/oder gekennzeichnet sein. Darüber hinaus haben die Händler - abhängig von der Tierfuttermittelart - umfangreiche  und spezielle Kennzeichnungspflichten einzuhalten.

Händler, die Tierfutter selber herstellen und/oder zum Verkauf anbieten, sollten sich daher mit den genannten Vorschriften aus dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der EG-Verordnung Nr. 767/2009 vertraut machen.

Wir haben unsere Hinweisblätter zum Handel mit Tierfuttermitteln, welche wir als Hilfestellung anbieten, überarbeitet und der aktuellen Gesetzeslage angepasst. Diese können ab sofort im Downloadbereich unserer Homepage kostenlos abgerufen werden.

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