04.08.2016 – Google darf Lieferdrohnen testen | Amazon Meister des Repricing | Bundesregierung für Netzneutralität

Veröffentlicht: 04.08.2016 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 03.08.2016

Wichtige Themen heute: Nicht nur Amazon, auch Google macht weitere Schritte vorwärts in Bezug auf seine Lieferdrohnen. Das Unternehmen darf in den USA bald Tests durchführen. Außerdem: Amazon ist noch immer mit großem Abstand Meister des Repricing im deutschen Online-Handel und die Regierung will stärker für die Einhaltung der Netzneutralität eintreten.

Google darf Lieferdrohnen testen.

(Bildquelle Lieferdrohne: © gualtiero boffi via Shutterstock)

Google darf Lieferdrohnen testen

Nachdem Amazon jüngst im UK die beschränkte Erlaubnis für den Test seiner Lieferdrohnen bekommen hat, darf sich nun auch Google freuen. Das Internetunternehmen hat nämlich in den USA auch eine Testerlaubnis für die Lieferdrohnen aus dem Project Wing bekommen. Die Erlaubnis kommt direkt vom Weißen Haus, das die Technologieforschung im eigenen Land vorantreiben möchte. Ein Teil davon soll auch die Entwicklung der Lieferdrohnentechnologie sein. Man möchte so untersuchen, wie Drohnen zum Beispiel für die Inspektion von Infrastrukturen, der Lieferung von Produkten und medizinischen Gütern eingesetzt werden können. Erst im Juni hatte die US-Luftaufsichtsbehörde erste Richtlinien für Lieferdrohnen vorgelegt.

Repricing: Amazon passt Preise am häufigsten an

Im Juli wurde im deutschen Online-Handel wieder kräftig an der Preisschraube gedreht, wie das Metoda Repricing-Barometer ermittelt hat. Allen voran Amazon.de, wo allein ein Fünftel aller Preisanpassungen im Monat Juli vorgenommen wurden. Auf dem zweiten Platz landete der Elektronikhändler Jacob mit mehr als einer Million Anpassungen, gefolgt von Plus.de mit rund 698.000 Anpassungen und Hitmeister mit etwa 512.000 Preisanpassungen. Metoda untersucht für sein Repricing-Barometer nach eigenen Angaben mehr als 2.200 Shops auf Basis der auf Preissuchmaschinen eingestellten Angebote. Auch bemerkenswert: 37,9 Prozent der auf Preissuchmaschinen aktiven Shops richteten ihre Preise überhaupt nicht am Wettbewerb aus.

Bundesregierung will stärker für Netzneutralität kämpfen

Einem Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts zufolge könnte die Bundesregierung künftig stärker für die Einhaltung der Netzneutralität eintreten. Der Entwurf sieht Berichten zufolge nämlich vor, dass Provider, welche die neuen EU-Vorschriften für ein offenes Internet verletzen, bis zu 500.000 Euro Bußgeld bezahlen sollen. Der entsprechende Entwurf zu einer weiteren Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde gestern vom Kabinett befürwortet. Wenn die Provider außerdem ihre Kunden über etwaige Einschränkungen nicht aufklären, dann sollen sie zukünftig auch mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 Euro belegt werden können.

 

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