Umstrittener Fahrdienst: EU-Generalanwalt stuft Uber als Taxi-Dienst ein

Veröffentlicht: 11.05.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 11.05.2017

Ist der umstrittene Fahrdienst Uber ein Taxi-Dienst oder nur eine Online-Vermittlungsplattform? Von der Antwort auf diese Frage hängt viel ab – deshalb wird sie aktuell auch vor dem Europäischen Gerichtshof behandelt. Der EU-Generalanwalt hat sich nun klar positioniert.

Uber-Fahrt

© Uber

Das Taxi-Gewerbe dürfte fast einen Luftsprung gemacht haben: Der EU-Generalanwalt hat sich in der wichtigen Frage, ob es sich bei Uber um einen Taxi-Dienst handelt, auf die Seite der alten Industrie gestellt. Damit ist Maciej Szpunar, der wichtige Gutachter für den Europäischen Gerichtshof, der Meinung, dass Uber die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie gewöhnliche Taxibetriebe. Die App des Unternehmens sei dem Verkehrssektor zuzuordnen, erklärte der Generalanwalt laut Spiegel Online weiter.

Vor dem EuGH wird derzeit darüber verhandelt, ob es sich bei Uber um einen Taxi-Dienst oder um eine reine Online-Vermittlungsplattform handelt. Die Einschätzung des Generalanwalts ist für die Richter nicht bindend, in den meisten Fällen folgen sie allerdings der Einschätzung des Gutachters. Für Uber würde das eine Menge neuer Regulierungen und Verpflichtungen bedeuten.

Uber sieht notwendige Reformen in Gefahr

Ein Taxi-Verband aus Barcelona hatte den Anbieter vor Gericht gebracht. Die Taxifahrer monierten, dass Uber mit seinem UberPop-Angebot unfaire Wettbewerbsvorteile erhalte, da das Unternehmen Fahrer einsetzte, die über keine Lizenz verfügen. Das Unternehmen hat seinen Dienst UberPop mittlerweile in Spanien eingestellt. Sollte der EuGH der Einschätzung des Generalanwalts folgen, würde sich nach Ansicht von Uber nicht viel ändern, was die Regulierung in den meisten EU-Ländern angeht, heißt es bei Venture Beat. Das Unternehmen hatte schon einige Schlappen vor Gericht einstecken müssen und Dienste in Europa gestoppt.

Generalanwalt Szpunar sieht in Uber mehr als nur eine Vermittlungsplattform. Er merkte an, dass die Fahrer des Unternehmens „keine fahrerischen Aktivitäten unabhängig von der Plattform wahrnehmen. Im Gegenteil: Die Aktivität existiert nur, weil es die Plattform gibt. Ohne sie würde es keinen Sinn ergeben.“ Folgt der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts, würde das „die dringend benötigte Reform veralteter Gesetze, die Millionen Europäer daran hindern, auf zuverlässige Fahrdienste per Knopfdruck zuzugreifen, untergraben“, lässt eine Sprecherin des Fahrdienstvermittlers wissen.

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