5 Top-Themen des Tages: DHL Paketbutler, Amazon Trade-In, Coinbase Europa, Gericht gegen Uber-Fahrer, Apple Path

Veröffentlicht: 11.09.2014 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 11.09.2014

Die News des Tages: DHL will Paketbutler testen, Amazon Trade-In erlaubt Eintauschen von mobilen Geräten, Coinbase kommt nach Europa, Landgericht gegen Uber-Fahrer und Apple will soziales Netzwerk kaufen.

Top-Themen 11.09.2014

DHL plant Paketbutler

Zusammen mit der Deutschen Telekom und Zalando wird DHL ab nächstem Jahr einen sogenannten Paketbutler testen. Die Paketbutler sind im Prinzip diebstahlgesicherte Stoffsäcke, die an Haus- und Wohnungstüren befestigt werden können. Durch den eingebauten NFC-Zugang soll der Butler sowohl für den Empfang, als auch für die Abholung von Retouren genutzt werden können. Die Tests beginnen 2015 und knapp 200 Zalando-Kunden sollen daran beteiligt sein. 

Smartphones und Tablets bei Amazon eintauschen

Seit seiner Einführung im Jahr 2011 erfreut sich Amazons Eintausch-Service „Trade-In“ großer Beliebtheit. Amazon-Kunden können ihre gebrauchten Artikel zurück zu Amazon schicken und sich einen bestimmten Betrag gutschreiben lassen, der bei folgenden Bestellungen verrechnet wird. Amazon hat diesen Service nun erweitert. Konnten bislang nur gebrauchte Bücher, Games, DVDs und Blu-Rays eingetauscht werden, so ist der Service nun auch für Handys, Smartphones und Tablets nutzbar. 

Coinbase kommt nach Europa

Coinbase, eine der weltweit führenden Plattformen für den Tausch von Bitcoins hat angekündigt, sein Geschäft auch bald in Europa aufzunehmen. Nachdem sich der Anbieter mit den vielen verschiedenen Gesetzeslagen der europäischen Mitgliedstaaten auseinandersetzen musste, werden Coinbase-User in 13 europäischen Ländern bald die Möglichkeit erhalten, Geld gegen Bitcoins tauschen zu können. Deutschland befindet sich übrigens nicht unter den teilnehmenden Ländern. 

Taxifahrer erwirkt einstweilige Verfügung gegen Uber-Fahrer

Nachdem Uber vom Landgericht Frankfurt bereits eine einstweilige Verfügung erhalten hat, geht das Gericht nun erstmals direkt gegen einen Fahrer des StartUps vor. Der Fahrer darf nun solange keine Fahrten im Dienste von Uber Pop annehmen, bis er eine entsprechende Genehmigung zur Personenbeförderung vorweisen kann. Sollte er sich dem widersetzen, droht dem Mann ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. 

Versucht sich Apple noch einmal in Social Media?

Apple will es scheinbar noch einmal wissen und scheint sich nochmal in den Bereich der sozialen Netzwerke zu wagen. Wie heute bekannt wurde, hat Apple anscheinend vor das soziale Netzwerk Path zu kaufen. Nach dem Kauf soll das Netzwerk weiter bestehen bleiben, könnte aber in Apples Messaging-App integriert werden.  Beide Unternehmen kommentieren die Gerüchte nicht. Sollte der Deal zustande kommen, dann währe Path nach dem 2012 gescheiterten Ping, Apples zweiter Ausflug in die Welt der sozialen Netzwerke.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.

Meistgelesene Artikel