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EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig

Veröffentlicht: 20.09.2022 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 20.09.2022
Europäischer Gerichtshof, Luxemburg

Die grundlose Speicherung von Daten durch Telekommunikationsanbieter ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. So entschied nach langem Rechtsstreit jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Dienstag in Luxemburg, wie die Tagesschau berichtet. Zuvor hatten sich die Telekom sowie der Anbieter Spacenet gegen die von der Bundesnetzagentur geforderte Datenspeicherung gewehrt. Auf Grund der Komplexität war der Fall vom Bundesverwaltungsgericht an den EuGH weitergeleitet worden. 

Das Ende des Generalverdachts

Die so genannte Vorratsdatenspeicherung (VDS) spaltete seit jeher die Geister. Während Behörden diese zur strafrechtlichen Verfolgung von Verbrechen begrüßen, läuten Datenschützer und Bürger gleichermaßen die Alarmglocken. Denn die grundlose Speicherung der Kommunikationsdaten stellt gleichzeitig sämtliche Bürgerinnen und Bürger unter eine Art Generalverdacht.

Das bestätigte der EuGH nun mit seinem Urteil abermals. Um eine Vorratsdatenspeicherung dennoch zu verordnen, sei nunmehr ein dringlicher Verdacht nötig. Weiterhin müsse, auch bei Vorliegen eines Verdachts, die Speicherung der Daten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen und gezielt vorgehen. 

Bei einer Datenspeicherung würden Telekommunikationsanbieter, auf Anordnung der Behörden Informationen über Zeitpunkte, Dauer sowie Teilnehmer von Telefonaten sowie IP-Adressen von Geräten sammeln. Die konkreten Inhalte der Kommunikation sind nicht betroffen – es werden also keine Telefonate mitgeschnitten. Schon diese Informationen können ausreichen, um genaue Rückschlüsse über persönliche Beziehungen und Bewegungsmuster zu erstellen. Laut EuGH ein klarer Eingriff in die Grundrechte.

Das sagt die Politik zum Urteil

In Deutschland war die VDS bereits seit mehreren Jahren ausgesetzt, denn weder Politik noch Telekommunikationsanbieter sind sich einig. Das Urteil des EuGH traf entsprechender Maßen nun auch auf geteilte Meinungen. Während Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)  sich auf Twitter über das „historische Urteil“ freute, wartet man noch auf ein Statement von Innenministern Nancy Faeser (SPD).

Diese hatte sich zuvor für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, insbesondere um Sexualstraftäter online besser verfolgen zu können. Das Urteil widerspricht ihrem Plan nur in Teilen, schließlich kann auch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen eine zeitweise Überwachung verordnet werden.

Kommentare  

#2 Humpa 2022-09-21 09:40
[Anmerkung der Redaktion: Bitte beachte unsere Netiquette]
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#1 käufer 2022-09-21 08:25
mir ist es lieber wenn dadurch ein Pädophiler mehr erwischt wird - aber die Grünen werden das Urteil sicherlich begrüßen.
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