Die Regeln der Gutschein-Rückerstattung

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 13.06.2013

Haben Kunden immer ein Recht auf eine Gutschein-Rückerstattung? Kleine Geschenke erhalten schließlich die Freundschaft… und das Schenken von Gutscheinen anstelle von Produkten wird immer beliebter. Auf diesem Weg kann der Schenkende sicher sein, dass sich der Beschenkte etwas heraussucht, was ihm auch wirklich gefällt. Für Onlinehändler sind Gutscheine attraktiv, weil der Kunde mit dem Gutschein oft Dinge kauft, die über dem Wert des Gutscheins liegen und so für mehr Umsatz sorgt.

Tritt nun der Fall ein, dass der Gutschein-Einkäufer unzufrieden mit dem erworbenen Produkt ist und dieses zurückschickt, muss der Onlinehändler den Gutschein zurück erstatten. Der Kunde hat ein Recht auf die Gutschein-Rückerstattung, weil er im Vorfeld die Summe dafür bezahlt hat (in dem Fall der Schenkende). Manche Händler schreiben in solchen Fällen den Betrag für die zurückgesandte Ware auf dem Kundenkonto gut.

Wenn nun aber Shopbetreiber Gutscheine zur Kundenbindung einsetzen, sieht die Sache anders aus. In dem Fall stellt der Händler den Gutschein aus, um ein Geschäft zu machen, heißt es bei der Verbraucherzentrale Hessen. Kauft ein Kunde mit diesem Geschenk des Händlers ein und sendet die Ware anschließend zurück, besitzt er kein Recht auf die Gutschein-Rückerstattung.

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