Website-Nutzung: Telekom darf Daten nicht an Google in die USA übermitteln
Viele Websites nutzen Analysetools aus den USA, so auch die Telekom. Die stand nun wegen eines Rechtsstreits mit der Verbraucherzentrale NRW vor Gericht.
Viele Websites nutzen Analysetools aus den USA, so auch die Telekom. Die stand nun wegen eines Rechtsstreits mit der Verbraucherzentrale NRW vor Gericht.
Datenschutz soll künftig auch in der Arbeitswelt größer geschrieben werden. Das besagt ein Vorhaben des Innen- und des Arbeitsministeriums.
Juristische Personen können keine Ansprüche nach der DSGVO geltend machen – weil sie keine haben.
Nach einem Urteil aus den Niederlanden muss xHamster jetzt sämtliche Inhalte, die von Darstellerinnen und Darstellern nicht autorisiert wurden, löschen.
Cookie-Banner, bei denen man die Cookies akzeptieren muss, um auf den Inhalt kostenlos zugreifen zu können, sind nach Ansicht der DSK zulässig.
Zudem hat eine vom Bundesumweltministerium geförderte Intiative Design Guidelines für faire und verbraucherfreundliche Cookiebanner vorgestellt.
Aktuell beschäftigt sich der EuGH mit der Schufa. Anlass genug, um mal zu schauen, auf welche Rechtsgrundlage sich das Unternehmen stützt.
Außerdem: Wish darf in Frankreich wieder in Suchmaschinen auftauchen. Und: Das Facebook-Tracking verstößt gegen die DSGVO.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert die Abschaltung der Facebook-Seite der Bundesregierung. Diese stellt sich quer.
Auf etlichen Websites werden Daten in die USA übermittelt, unter Umständen rechtswidrig. Das sogenannte TADPF soll das ändern – doch es gibt ernsthafte Kritik.
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.