Persönliche Daten müssen nach einmaliger Aufforderung gelöscht werden
Persönliche Daten, die von einem Telefonanbieter an Dritte weitergegeben werden, müssen zukünftig schneller gelöscht werden.
Persönliche Daten, die von einem Telefonanbieter an Dritte weitergegeben werden, müssen zukünftig schneller gelöscht werden.
Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hat Klage gegen die Deutsche Bahn erhoben, weil diese rechtswidrig Daten ohne Einwilligung erheben soll.
Außerdem: Elon Musk will nach der Twitter-Übernahme 75 Prozent der Belegschaft kündigen und Großhändler Metro wurde Opfer eines Hackerangriffs.
Die Weigerung des Arbeitnehmers, die Webcam permanent eingeschaltet zu lassen, rechtfertigt keine fristlose Kündigung.
Kundendaten enthalten für viele Unternehmen interessante Informationen. Etwa, um zielgruppengerichtete Werbung auszuspielen.
Bei Krankheit kommt es häufig vor, dass Beschäftigte nach der Krankheitsursache gefragt werden. Aber ist das überhaupt zulässig?
Arbeitgeber verarbeiten diverse personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter. Bei Gesundheitsbezug bestehen dabei besondere Anforderungen.
Einer der Grundpfeiler der DSGVO ist die Datensparsamkeit, d.h. nur Daten zu verarbeiten, die notwendig sind.
Allgemein einsehbare Daten umfassen keine Einladung zur freien Nutzung.
Dass Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen, gehört quasi zum Alltag in Unternehmen und Betrieben. Was muss bei der Kommunikation beachtet werden?
Personenbezogene Daten sind entscheidend in der digitalen Welt. Sie werden hinterlassen, erhoben, gekauft, geklaut, gespendet, verkauft, ausgewertet und bilden die Grundlage für ganze Geschäftsmodelle. Damit es dabei fair zugeht, braucht es einen wirksamen Datenschutz. Nicht erst seit der Einführung der DSGVO bemüht sich die Politik darum, dass Daten von Privatpersonen und Unternehmen vor Missbrauch geschützt sind.
Kaum ein gesetzliches Regelwerk der EU ist so bekannt wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit ihr hat die EU im Mai 2018 das strengste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Gerade in der E-Commerce-Branche müssen kleine wie große Unternehmen die zahlreichen Vorgaben der DSGVO erfüllen, sonst drohen hohe Bußgelder und teure Abmahnungen.
Aber die DSGVO ist nicht das einzige relevante Regelwerk für den Datenschutz. So regelt etwa das deutsche Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verschiedene Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz. Die ungeliebten Cookie-Banner etwa, die mittlerweile auf fast jeder Webseite auftauchen, haben ihre gesetzliche Grundlage im TTDSG. Dort ist nämlich geregelt, dass Webseitennutzer zustimmen müssen, dass bei ihnen Cookies gesetzt und Daten verarbeitet werden dürfen. Eigentlich sollte das auf europäischer Ebene mit der E-Privacy-Verordnung geregelt werden. Doch weil sich die Mitgliedstaaten der Union nicht auf einen Text einigen können, bleibt dieses Mammutprojekt in Brüssel weiterhin in Arbeit.
Der Schutz personenbezogener Daten spielt natürlich gerade im Internet und im Online-Handel eine herausragende Rolle. Unternehmen benötigen korrekte Datenschutzerklärungen im Shop und auf der Webseite. Wer Cookies setzt, braucht auch einen Cookie-Banner. In einigen Fällen müssen Unternehmen sogar einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.
Wer Datenschutz auf die leichte Schulter nimmt, bekommt dann schnell Ärger mit Abmahnanwälten oder den Datenschutzbehörden. In Deutschland ist Datenschutz ein Grundrecht, für dessen Schutz ein Bundesdatenschutzbeauftragter, sowie die Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer zuständig sind. Diese verteidigen den Datenschutz zum Beispiel mit dem Bereitstellen von Informationen oder mit dem Verhängen von empfindlichen Bußgeldern. Das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist die Bundesdatenschutzkonferenz.
Unternehmen müssen also immer auf dem neuesten Stand sein, wenn es um Datenschutz geht. Denn Verstöße können teuer werden. Und für große Konzerne wie Facebook oder Amazon sind Datenschutzverstöße noch dazu ein echtes Problem für das Image, schließlich gelten sie in den Augen von Whistleblowern wie Edward Snowden schon heute als gefährliche Datensammler.