Digitale Rabattcoupons

Einzelhandelsketten setzen vermehrt auf firmeneigene Apps

Veröffentlicht: 13.12.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 13.12.2022
DM

Während Rabattcoupons früher noch mühsam aus der Zeitung ausgeschnitten, oder aus Werbebriefen herausgetrennt wurden, sind diese immer häufiger auf dem Smartphone verfügbar. Das ist nicht nur für Kunden praktischer, da diese das Smartphone beim Einkauf ohnehin dabei haben, sondern bietet auch den Unternehmen einige Vorteile, wie die Internetworld berichtete. So setzen viele Einzelhandelsketten firmeneigene Apps ein, um Rabatte an die Kundschaft zu bringen.

Analyse des Kundenverhaltens

Verbraucherschützer, wie zum Beispiel die Verbraucherzentrale NRW, haben den Trend zu digitalen Coupons auf dem Schirm. Denn durch die Nutzung der Apps werden viele Kundendaten an die Unternehmen weitergegeben. Die Nutzer zahlen die Preisvergünstigungen letzten Endes mit ihren Daten, so Datenschutzexpertin Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW. Durch die Nutzerdaten haben die Unternehmen auch die Möglichkeit, zielgerichtete Coupons den jeweiligen Nutzern anzubieten. 

Und das kommt bei den Kunden offenbar gut an. Denn sowohl Rewe, Edeka als auch Lidl bestätigen, dass es eine stetige Nachfrage an Nutzern der entsprechenden Apps gibt. Allein bei DM soll es in diesem Jahr mehr als drei Millionen neue Kundenkonten gegeben haben. Durch die Kundendaten will man Kunden „noch besser kennenlernen“ und so ein relevantes Angebot gestalten, so Geschäftsführer Sebastian Bayer. Hinweise, dass die Kundendaten in missbräuchlicher Weise und anders als angegeben verwendet werden, gibt es allerdings bisher bei keinem der Anbieter. 

(Noch) keine personalisierten Preise

Nicht nur thematisch zielgerichtete Coupons, auch personalisierte Preiseangebote sind durch die erhobenen Daten theoretisch möglich. Doch das wurde bisher bei keiner App nachgewiesen. Grundsätzlich dürfen Händler individuelle Preise den Kunden gegenüber verlangen, allerdings gibt es, seit Inkrafttreten der Omnibusrichtlinie, Informationspflichten, die dabei eingehalten werden müssen. Wenn Preise wegen einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert wurden, müssen Kunden darüber aufgeklärt werden. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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