Vorwurf der ungerechtfertigten Bereicherung

Twitter verklagt seine ehemalige Anwaltskanzlei

Veröffentlicht: 11.07.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 11.07.2023
Twitter und Elon Musk

Das Twitter-Unternehmen X Corp. um Elon Musk, verklagt seine ehemalige Anwaltskanzlei Wachtell, Lipton, Rosen & Katz vor dem Obersten Gerichtshof in San Francisco, wie heise berichtet. Die Kanzlei hatte Twitter vertreten, als Musk versucht hatte, von seinem Twitter-Kauf zurückzutreten. 44 Milliarden US-Dollar hat Musk damals für Twitter ausgegeben. Für den abgeschlossenen Kaufvertrag soll die Kanzlei 90 Millionen Dollar bekommen haben. X Corp. sieht in dieser Zahlung eine sogenannte ungerechtfertigte Bereicherung und fordert die Rückzahlung der Gebühr. 

Weitere Vorwürfe des Rechtsbruchs

In der Klage wird der Kanzlei außerdem vorgeworfen, Gelder aus der Firmenkasse abgezogen zu haben. Das soll in der Zeit passiert sein, als Elon Musk die Schlüssel übergeben worden sind. Auch soll nur wenige Stunden vor dem Abschluss des Kaufs ein neuer Vertrag mit der Kanzlei abgeschlossen worden sein, der den Anwälten ein höheres Erfolgshonorar zusprach. 

Musks Versuch im vergangenen Jahr mithilfe der Anwaltskanzlei den Twitter-Deal aufzukündigen, blieb erfolglos – der Kauf wurde im Oktober 2022 abgeschlossen.  

So wirft X Corp. den ehemaligen Twitter-Führungskräften weiter vor, ihre Treuhänderpflichten verletzt zu haben, da sie die Zahlungen genehmigt haben. Außerdem sollen sie weder umsichtig noch informiert gehandelt haben, als sie den Deal mit Musk abschlossen. 

Zahlungsklagen auch gegen Twitter

Doch Twitter steht aktuell auch selbst auf der anderen Seite vor Gericht und wird zur Kasse gebeten. Denn einige Gebühren, die sich aus der Vertragsschließung ergeben haben, sollen von Musk nicht gezahlt worden sein. So soll es noch offene Kosten bezüglich des Schiedsgerichtsverfahrens geben. Zudem verklagte eine Beratungsfirma das Twitter-Unternehmen, weil Rechnungen in Höhe von 1,9 Millionen Dollar noch offen stehen sollen. Auch eine PR-Firma reichte Klage wegen offener Zahlungen ein. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#1 DIETERBRANDES 2023-07-12 08:58
ja der liebe Gott sch... immer grundsätzlich auf den grössten Haufen. Da wo das Geld ist, kommt immer mehr dazu. Und unsereins muss dann die überteuerten Produkt der Handelsfirmen und Hersteller kaufen, die halt in diesen Werbemedien wie Twitter, facebook, usw. sich für teures Geld einkaufen.
Man glaubt ja garnicht, wie kompliziert es im Moment für google und Co ist, die KI so in die Plattformen einzubauen, dass diese nicht werbefreie Ergebnisse liefern. Umsonst mit Werbung war gestern. Nu musste/kannste bezahlen für vernünftige Suchergebnisse.
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