Meta reagiert auf Digital Markets Act

Instagram- und Facebook-Konten sind jetzt getrennt nutzbar

Veröffentlicht: 23.01.2024 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 25.01.2024
Logo des Meta-Konzerns an Gebäude

Wer sowohl einen Facebook- als auch einen Instagram-Account hat, musste bislang davon ausgehen, dass beide Dienste aus dem Hause Meta ganz automatisch untereinander Daten austauschen. Jetzt informiert Meta über Möglichkeiten, wie Nutzer:innen den Datenaustausch zwischen den Programmen verwalten können. 

In den kommenden Wochen werde Meta demnach Benachrichtigungen versenden, die abfragen, ob man den Informationsaustausch zwischen Instagram und Facebook gewähren will ober nicht, heißt es im Blog-Beitrag des Social-Media-Konzerns. Wer also die Konten bereits verknüpft hatte, kann sich jetzt entscheiden, beides getrennt zu verwalten oder aber diese Verbindung beizubehalten. Bei getrennten Konten soll es dann keinen Datenaustausch mehr zwischen den Diensten geben.

Verwaltungsoptionen auch für weitere Facebook-Dienste

Darüber hinaus ist auch die Verknüpfung des Facebook-Messengers mit dem Facebook-Konto künftig optional. Man kann nun ein eigenständiges Messenger-Konto erstellen und die Kernfunktionen des Dienstes wie Privatnachrichten, Chats oder Sprach- und Videoanrufe verwenden. Ähnlich wird es auch bei den Angeboten für die Kleinanzeigen-Sparte, Facebook Marketplace, und den Gaming-Dienst geregelt.

Meta reagiert auf Digital Markets Act

Grund für die Neuerung bei Meta ist der Digital Markets Act (DMA). Die EU-Verordnung verpflichtet den Konzern unter anderem dazu, entsprechende Auswahlmöglichkeiten bereitzuhalten. Meta hat die Funktion für Nutzer:innen in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz angekündigt. 

Bereits im November hatte Meta zudem – infolge einer Aufforderung der EU-Datenschutzbeauftragten – eine Möglichkeit zur werbefreien Nutzung der Dienste geschaffen. In dieser Abo-Variante werden dann auch keine Daten von Nutzer:innen zu Werbezwecken gespeichert. In der kostenfreien Variante ist das aber weiterhin der Fall.

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Hanna Behn

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.