Top-Themen: Ebay fürchtet schwaches Weihnachtsgeschäft | Preisbindung: EuGH entsetzt Apotheken | Speicherung von Nutzerdaten rechtens | IFH-Studie: Digitalisierung lieber intern

Veröffentlicht: 20.10.2016 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 20.10.2016

Was heute wichtig war: Ebay erwartet ein eher durchwachsenes Weihnachtsgeschäft, der EuGH kippt die Preisbindung für Medikamente, IP-Adressen können bei „berechtigtem Interesse“ gespeichert werden und Unternehmen bilden digitale Arbeitskräfte lieber intern weiter.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Ebay: Schwache Prognosen für das Weihnachtsgeschäft

Normalerweise freuen sich Händler auf das Weihnachtsgeschäft, werden doch in der kalten Jahreszeit in der Regel die größten Umsätze eingefahren. Ebay ist da in diesem Jahr allerdings überraschenderweise recht vorsichtig: Für das diesjährige Weihnachtsgeschäft erwartet man einen Umsatz zwischen 2,36 und 2,41 Milliarden Euro. Dies liegt nur unwesentlich über den Umsätzen des dritten Quartals. Der Gewinn je Aktie würde demnach lediglich bei 52 bis 54 Cent liegen. Für Ebay wären das recht durchwachsene Werte. Das spürte man auch an der Börse, wo der Aktienwert nach der Vorstellung der Quartalszahlen einsank.

EuGH-Urteil über Medikamentenpreise ist Tiefschlag für deutsche Apotheken

Aufgrund der Preisbindung haben Medikamente in Deutschland überall die gleichen Preise. Wie der EuGH nun urteilte, verstoße die „deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gegen das Unionsrecht“. Das bedeutet, dass Online-Apotheken wie die holländische DocMorris Medikamente ganz legal auch in Deutschland zu niedrigeren Preisen anbieten können. Die Preisbindung wirke sich negativ auf den Wettbewerb aus, so der EuGH. Deutsche Apotheken befürchten nun, dass sie wegen günstiger ausländischer Anbieter unter hohen Wettbewerbsdruck geraten könnten.

IP-Adressen dürfen gespeichert werden

Dürfen Website-Betreiber dynamische IP-Adressen ihrer Besucher speichern? Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage nun in einem aktuellen Urteil beantwortet. Digitale Einrichtungen des Bundes etwa speicherten IP-Adressen und Zeitpunkt des Besuches, um sich etwa gegen Cyber-Attacken zu wappnen. Der Fraktionsvorsitzende der Piraten-Partei, Patrick Breyer, klagte dagegen – und verlor. Der EuGH urteilte, dass die Speicherung von Nutzerdaten rechtens sein kann. Aber nur, wenn ein „berechtigte Interesse“ vorliege.

IFH-Studie: Digitales Wissen wird lieber intern gefördert

Die IFH-Studie „Shift happens – Wie die digitale Transformation die Anforderungen an das Personal verändert“ geht der Frage nach, wie Unternehmen die Förderung des digitalen Wissens bewerkstelligen. Die meisten setzen dabei offenbar auf interne Maßnahmen, indem sie etwa entsprechende Talente fördern, auch über Abteilungen hinweg. Allerdings warnen die IFH-Förderer davor, nur auf interne Maßnahmen zu setzen, vor allem wenn man Nachholbedarf hat und Zeit sparen möchte. Denn interne Förderung dauert länger als externes Know-how zu nutzen. Alle Infos zur Studie gibt es hier.

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