19.01.2017 – BGH erinnert an Pflichten für abgemahnte Händler | Start von neuem Customer-Experience-Service | Google+ erhält neue Ansicht

Veröffentlicht: 19.01.2017 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 18.01.2017

Heute im Newspreview: Der Bundesgerichtshof erinnert abgemahnte Händler an ihre Pflichten, iAdvize startet den Customer-Experience-Service „Ibbü“ in Deutschland und Google werkelt an seiner hauseigenen Community-Plattform.

Google-Plus-Smartphone

Maxx Satori / Shutterstock.com

Bundesgerichtshof erinnert an Pflichten für abgemahnte Händler

Abmahnungen sind kein schönes Erlebnis. Dennoch gehören sie zum Alltag des Online-Handels. Während die Kosten einer Abmahnung, wenn auch zähneknirschend, bezahlt werden müssen, sind die damit einhergehenden Pflichten aufwändiger. Der Bundesgerichtshof rief noch einmal in Erinnerung, dass abgemahnte Händler den gerügten Verstoß nicht nur nicht erneut begehen dürfen. Sie sind außerdem verpflichtet, alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehende Rechtsverletzung zu beseitigen. Konkret ging es darum, dass sogar ausgelieferte Ware zurückzurufen ist (Beschluss vom 29.09.2016, Az.: I ZB 34/15).

Customer Experience: Start von „Ibbü“ in Deutschland

Die Conversational-Commerce-Plattform iAdvize hat hierzulande ihren Service „Ibbü“ gestartet. Hier sollen Kunden mit Fragen zu einem bestimmten Produkt mit Experten verbunden werden, die diese mit ihrem Fachwissen beantworten. Dadurch findet eine Beratung der Kunden statt, die vor allem auf Authentizität beruht. Laut iAdvize und der dazugehörigen Pressemitteilung sei so zum Teil einer Verzehnfachung der Conversion-Rate möglich, was bereits in Frankreich und Großbritannien getestet wurde, denn hier ist Ibbü im letzten Jahr an den Start gegangen.

Alte Google+-Ansicht ab 24. Januar nicht mehr vorhanden

Es gibt nicht wenige, die immer wieder über ein Ende der Community-Plattform Google+ spekuliert haben. Doch die Suchmaschine scheint weiterhin an das soziale Netzwerk zu glauben, denn es hat nach Berichten von t3n eine neue Ankündigung getätigt. So wird es ab dem 24. Januar für alle Nutzer Pflicht sein, eine andere Ansicht zu wählen. Diese wurde bereits vor zwei Jahren gestartet, doch bisher war es noch möglich, die klassische Form zu wählen. Die neue Ansicht soll den Fokus vor allem auf Communities und Collections legen, die bereits von Pinterest bekannt sind.

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