BGH

Geschützte Marken dürfen für Miniaturen verwendet werden

Veröffentlicht: 02.05.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 02.05.2023
Modelltruck mit Dachser-Schriftzug

Ganz besonders fand man es als Kind doch, wenn das Spielzeug die Realität nachahmte. So sollten die Lebensmittel im Kaufmannsladen möglichst wie das große Original aussehen oder das Polizeiauto einem echten nachempfunden sein. Kann man hierfür irgendeinen x-beliebigen Markennamen nehmen und diesen auf das Spielzeug-Design drucken? Tatsächlich sieht es der BGH recht entspannt.

Miniatur-Spielzeug ist keine Nachahmung

Die Firma Dachser, bekannt aus dem Logistikbereich, hat ihre Marken eingetragen und nutzt diese unter anderem auf Lastkraftwagen und Lagerhallen. Sie sind vermutlich jedem schon einmal begegnet. Die Trucks, wegen denen Dachser klagte, kommen nicht klassischerweise bei Kindern zum Einsatz, sondern sollen im Modellbau- und Modelleisenbahnbereich die Realität möglichst originalgetreu nachbilden. Marken- und Wettbewerbsverletzungen waren die Vorwürfe von Dachser, die den Fall bis zum BGH brachten. Doch schlussendlich ohne Erfolg.

Firmen-Name darf ohne Genehmigung auf LKW genutzt werden

Angesichts der jahrzehntelangen Üblichkeit detailgetreuer Nachbildungen im Modellspielzeugbau besteht ein berechtigtes Interesse, urteilte der BGH (Urteil vom 12.01.2023, Az.: I ZR 66/22). Ein in der Realität vorkommendes Fahrzeug darf also nachgebaut werden und darauf nicht nur die Marke des Herstellers des jeweiligen Fahrzeugs, sondern auch sonstige Kennzeichen wie typische Werbung angebracht werden. Das gilt nicht nur für Fahrzeuge, sondern auch für die Miniaturdarstellung der Gebäude, auf denen die bekannte Marke angebracht ist, beispielsweise wie hier eine Dachser-Lagerhalle.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#1 KME 2023-05-03 08:43
Ein Urteil, was eine Branche wieder stärkt im Positiven.

Nur eine Frage stellt sich, wie verhält es sich mit anderen rechten wie 3D Marke oder Urheberrecht an Kunstwerken.
Da diese meistens mit betroffen sind.
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