23.01.2016 – Uber zahlt 20 Mio. Dollar an Verbraucherschutz | Yahoo wird von Börsenaufsicht untersucht | Bundeskartellamt ermittelt nicht mehr gegen Amazon und Apple

Veröffentlicht: 23.01.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 23.01.2017

Uber muss 20 Millionen US-Dollar an die US-Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde zahlen, Yahoo wird von der US-Börsenaufsicht untersucht und das Bundeskartellamt stellt seine Ermittlungen gegen Amazon und Apple ein. Die News im Überblick.

Yahoo auf einem Smartphone

© Kvitka Fabian / Shutterstock, Inc.

Uber muss 20 Millionen Dollar an den Verbraucherschutz zahlen

Der US-Taxi-Konkurrent Uber hat sich mit der Federal Trade Commission, der US-Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde, auf eine Zahlung von 20 Millionen US-Dollar geeinigt. Wie Heise Online berichtet, ging es in dem Streit um das Einkommen, dass das Unternehmen seinen Fahrern verspricht. Uber hatte den Fahrern mehr Geld in Aussicht gestellt als diese tatsächlich erreichen würden. Dazu habe die Fahrzeugüberlassung mehr gekostet als den Fahrer im Vorfeld erklärt wurde. Das Geld soll nun den Fahrern von Uber als Erstattung ausgezahlt werden.

Yahoo: Börsenaufsicht ermittelt wegen Hacker-Angriffen

Yahoo kommt aus dem Ärger um die Hacker-Angriffe einfach nicht heraus. Laut VentureBeat will nun die US-Börsenaufsicht SEC Ermittlungen gegen das Unternehmen aufnehmen, da Yahoo die Investoren zu spät über die Angriffe informiert habe. Die SEC habe entsprechende Dokumente zur Untersuchung bereits von Yahoo angefordert, heißt es weiter. Die Ermittlungen seien vor allem deshalb bemerkenswert, da die Börsenaufsicht noch nie zuvor gegen ein Unternehmen wegen eines Datenhacks ermittelt habe. 

Bundeskartellamt ermittelt nicht mehr gegen Amazon und Apple

Das Bundeskartellamt hat seine Ermittlungen gegen Amazon und Apple eingestellt, da beide Unternehmen auf gegenseitige Exklusivitätsklauseln beim Vertrieb von Hörbüchern verzichten, wie ZDNet berichtet. Beide Unternehmen standen im Verdacht, sich beim Vertrieb von Audible-Produkten wettbewerbswidrig abgesprochen zu haben. So gab es Vertragsbedingungen, nach denen Apple nur Audible-Hörbücher vertreiben sollte und Audible seine Produkte nicht auf anderen Musikplattform anbieten werde. Die Ermittlungen des Bundeskartellamts wurden durch eine Beschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ausgelöst.

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