Mindestlohnkommission

Empfehlung: Gesetzlicher Mindestlohn soll erneut angehoben werden

Veröffentlicht: 26.06.2023 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 26.06.2023
10-Euro-Banknote und 2-Euro-Stück

Die Mindestlohnkomission hat aktuell eine Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze vorgeschlagen. So soll der Mindestlohn um zunächst 41 Cent ab 2024 auf 12,41 Euro steigen und zum 1. Januar 2025 nochmal auf 12,82 Euro. Das geht aus dem aktuellen, vierten Beschluss der Kommission in dieser Angelegenheit hervor. 

Laut Mindestlohngesetz könne die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission nur entweder umsetzen oder nicht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil entschied sich für ersteres: „Ich weiß, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Gewerkschaften durchaus einen höheren Mindestlohn gewünscht hätten“, wird der SPD-Politiker in einer dpa-Meldung bei Onvista zitiert. Den Mindestlohn zum 1. Januar nicht zu erhöhen, sei Heil zufolge „angesichts der Inflationsentwicklung nicht verantwortbar“.  

Uneinigkeit bei der Beschlussfassung

Nach Angaben der Kommission hätten wissenschaftliche Evaluationsstudien für den Zeitraum von 2020 bis 2022 ergeben, dass es „bislang nur geringe negative Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Beschäftigung“ gegeben habe. Auf die Arbeitslosigkeit hätte er keine Auswirkungen gehabt. Ebenso sei es Betrieben „bisher ganz überwiegend gelungen“, sich ans höhere Lohnkostenniveau anzupassen. Auch auf den gesamtwirtschaftlichen Wettbewerb habe sich die Erhöhung in der Zeit nicht nachteilig ausgewirkt. 

Die Mehrheit der Mindestlohnkommission sei der Auffassung gewesen, „dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren“, heißt es weiter in dem Beschluss. Generell fiel die Findung der neuen Mindestlohngrenze in „eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen“, gab die Kommission zu bedenken.

Die Arbeitnehmerseite stimmte gegen den Vorschlag. Den Gewerkschaftsvertreter:innen in der Kommission sei der Anstieg um insgesamt 82 Cent zu niedrig gewesen. Sie forderten eine Anhebung auf 13,50 Euro, wurden aber überstimmt. Die Gewerkschaften gaben unter anderem zu bedenken, dass spätestens bis Ende 2024 die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müsse, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. „Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen“, heißt es dazu unter anderem in der gesonderten Stellungnahme der Gewerkschaften.

Umsetzung des Beschlusses im Herbst

Seit 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, damals betrug dieser 8,50 Euro pro Stunde. Der Lohn wurde seit 2016 gemäß gesetzlicher Anpassungskriterien bis Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht. Die letzte Erhöhung wurde indes durch den Deutschen Bundestag beschlossen: Seit dem 1. Oktober 2022 gilt der derzeitige Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG wurde somit vorübergehend ausgesetzt, die letzte Empfehlung gab es vor drei Jahren. 

Die Erhöhung wird laut Spiegel etwa sechs Millionen direkt Beschäftigte betreffen. Mit einer Umsetzung des Beschlusses sei im Herbst zu rechnen. Die Umsetzung der Empfehlung durch eine Verordnung durch die Bundesregierung sei eigentlich Formsache, aufgrund der Einwände seitens der Gewerkschaften betonte Hubertus Heil: „Mir war wichtig, dass der Mindestlohn steigt, dass er sich fortentwickelt und das wird auch passieren.“

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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Kommentare  

#1 Susanne 2023-06-27 10:31
Mit steigendem Mindestlohn werden dann auch wieder die Lebenshaltungsk osten steigen.
Denn jeder Unternehmer wird die Produktpreise erhöhen, um die höheren Löhne zu zahlen.
Das ist für mich eine Logik aus der Kombination Marktwirtschaft und BWL.

So werden die Menschen zwar mehr verdienen, können sich aber nicht mehr, sondern eher weniger leisten.
Denn die erhöhten Preise werden (durch Lohnnebenkosten und durch die Stufen der Lieferketten) höher beim Endverbraucher zu merken sein, als der Vorteil der Lohnerhöhung.

Entweder weiß Herr Heil das nicht oder es ist ihm egal, dass es dann großen Teilen der Bevölkerung immer schlechter gehen wird.
Oder glaubt Herr Heil wirklich, dass die großen Unternehmen für die Lohnerhöhungen Ihrer Mitarbeiter Ihre eigenen Gewinne reduzieren werden? Ich glaube das nicht. Ich denke, die Anteilseigner und Aktionäre
werden weiterhin Ihre gewohnten Gewinne und Dividende erhalten und über gestiegene Lebenshaltungsk osten nur lächeln.
Und dabei sind es genau diejenigen, welche die Last eigentlich tragen könnten.





werden weiterhin Ihre hohen Gewinne und Dividende erhalten und über die gestiegenen Preise nur lächeln.
So wie Herr Heil sicher auch.
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