Beschwerde durch Noyb 

Spotify muss DSGVO-Strafe in Millionenhöhe zahlen

Veröffentlicht: 13.06.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.06.2023
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Nun ist auch der Streaminganbieter Spotify über die Hürden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestolpert. Eine Geldstrafe in Höhe von etwa fünf Millionen Euro muss das Unternehmen nun zahlen. Erwirkt hat die Strafe das Unternehmen Noyb von Datenschutzaktivist Max Schrems.

Beschwerde in Österreich

Wie aus der Pressemitteilung von Noyb hervorgeht, wurde bereits Anfang 2019 mehrere Beschwerden gegen Spotify in Österreich eingereicht. Gegenstand der Beschwerden war die Umsetzung des Auskunftsrechts. Laut DSGVO haben alle von einer Datenverarbeitung Betroffene das Recht, Auskunft über die Speicherung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Diesen Auskunftsersuchen sei Spotify nicht ausreichend nachgekommen. Es seien lediglich unvollständige Datensätze zur Verfügung gestellt wurden.

Langer Weg über Schweden

Dass der Weg von 2019 bis heute so lang war, liegt unter anderem an den Umweg, den die Beschwerde über Schweden nehmen musste. Da Spotify seinen Sitz in Schweden hat, war die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) zuständig. Diese Behörde ließ sich allerdings Zeit. Über vier Jahre lang wurde nicht über die Beschwerde gegen den Streamingdienst entschieden. Also reichte Noyb im Jahr 2022 erst einmal Klage wegen Untätigkeit in Schweden ein. Die Klage wurde zugunsten der Datenschutzaktivisten entschieden. Die IMY hat daraufhin ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von 58 Mio. Schwedischen Kronen (etwa 5 Mio. EUR) gegen Spotify verhangen. 

Noyb zieht jedenfalls ein differenziertes Fazit: „Wir freuen uns, dass die schwedische Behörde endlich gehandelt hat. Es ist ein Grundrecht jedes Nutzers, vollständige Informationen über die Daten zu erhalten, die über ihn verarbeitet werden. Allerdings hat der Fall mehr als vier Jahre gedauert und wir mussten das IMY verklagen, um eine Entscheidung zu erhalten. Die schwedische Behörde muss ihre Verfahren definitiv beschleunigen.“

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#1 DIETERBRANDES 2023-06-14 08:23
ja super ihr Schlaumeier von der Juristenfront. Und woher kommt das Geld für die Strafzahlungen???
Genau, von kopfhinhaltende n zahlenden Mitgliedern von Spotyfy und Co oder Entlassungen oder oder oder. Aber allesamt schafft eine Geldstrrafe für die Firma (meist nicht mal personengeführt e Gesellschaften) keinen Mehrwert. Ja Juristen sind halt Symptom abschaffend, geschweige denn die Ursache ausmerzend.
Juristerei ist halt eine primitive reine Drohgebärde, die Menschen über Angst nicht durch edle Gesinnung dahin drängt wo SIE das will.
Und ungerecht innerhalb seiner bescheidene Grenzen auch, weil die meisten Straftaten, Gesetzeswiedrig keiten, Ordnungswidrigk eiten mangels Möglichkeiten garnicht verfolg werden. Also auch noch reine Anarchie. Und vor solch einer Berufsgruppe soll man Respekt haben?
Also wer dann noch Leute wie Scholz oder Merz toll fände ....!
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