Grundlegendes für den Einstieg – ein Überblick zur StartUp-Finanzierung

Veröffentlicht: 27.02.2013 | Geschrieben von: Ariane Nölte | Letzte Aktualisierung: 27.02.2013
Grundlegendes für den Einstieg – ein Überblick zur StartUp-Finanzierung

Kredit, staatliche Förderung, Business Angel oder Beteiligungsgesellschaften – Methoden der StartUp-Finanzierung gibt es viele, doch welche ist eigentlich individuell am besten geeignet? Am Ende muss diese Frage jeder selbst beantworten, denn ein Patentrezept gibt es nicht. Einige grundlegende Informationen können vielleicht bei der Entscheidungsfindung für den perfekten Finanzierungs-Mix helfen.

StartUp-Finanzierung mittels Kredit

Ein Kredit ist ein klassischer Weg der StartUp-Finanzierung, den viele Jungunternehmer bei der Gründung oder auch als Anschubfinanzierung in Betracht ziehen. Ein Kredit wird gewöhnlich erst nach sorgfältiger Darlegung der Geschäftsidee und Vorlage eines Business Plans von der Bank gewährt.

Daraus resultierende jahrelange Verpflichtungen gegenüber der Bank und eventuell hohe Zinsbelastungen spielen für viele Jungunternehmer eine wichtige Rolle. Stimmt die Bank einem Kredit zu, bleibt der Gründer jedoch sein eigener Chef und hat die Geschicke seines Unternehmens nach gelungener StartUp-Finanzierung selbst in der Hand. Natürlich gibt es auch bei Krediten verschiedene Möglichkeiten, die unterschiedliche Anforderungen an den Kreditnehmer stellen. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Viele Jungunternehmen bringen zu wenig Sicherheiten mit und werden deshalb von den Banken abgewiesen. Doch auch für sie gibt es Alternativen für eine erfolgreiche StartUp-Finanzierung.

Der Gründungszuschuss

Der Staat begünstigt die StartUp-Finanzierung über den Gründungszuschuss. Doch nur wer durch die Existenzgründung die Arbeitslosigkeit beendet, kann diese Förderung erhalten. Wer von einem Arbeitsverhältnis aus direkt in die Existenzgründung starten möchte, wird leider auf den Gründungszuschuss verzichten müssen.

Wird der Zuschuss von der Agentur für Arbeit bewilligt, erhalten Gründer einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 Euro zur sozialen Absicherung. Anschließend können sie für weitere neun Monate 300 Euro monatlich erhalten „wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden“, so heißt es auf der Seite der Arbeitsagentur.

Business Angels und Venture Capital Firmen

Business Angels sind private Investoren. Sie bieten neben der reinen StartUp-Finanzierung den Gründern auch Unterstützung durch ihr Know-how und ihre Kontakte. Im Gegenzug erhalten Sie eine Beteiligung an dem Unternehmen, die Ihnen meist ein Mitspracherecht einräumt. Kapital durch private Investoren kann auch über Crowdinvesting beschafft werden. Dabei bekommt eine Vielzahl von Mikroinvestoren eine stille Beteiligung. Der Unternehmer behält allerdings seine Handlungsfreiheit.

Venture Capital von Beteiligungsgesellschaften ist eine weitere Möglichkeit der StartUp-Finanzierung. Ähnlich wie bei Investitionen durch Business Angels erhält der Kapitalgeber in der Regel Mitspracherechte und unterstützt das Gründerteam nicht nur finanziell, sondern auch konzeptionell. Nach einer gewissen Zeit (ca. zwei Jahre oder mehr) ist der sogenannte „Exit“ für Venture Capital vorgesehen. Dabei werden die Anteile an andere Unternehmen, manchmal an den Gründer selbst, verkauft.

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