Irreführende Werbung

Verbraucherzentrale mahnt Trade Republic ab

Veröffentlicht: 25.01.2024 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 25.01.2024
Trade Republic

Das Neobroker-Unternehmen Trade Republic ist ins Visier der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gelangt. Die Verbraucherschützer mahnten zwei Werbeaussagen des Unternehmens ab, wie die Stuttgarter Zeitung berichtete. Zum einen geht es um das Angebot der sogenannten Saveback-Karte und zum anderen um eine Werbeaussage zu Zinsen auf einem Verrechnungskonto.

„Erhalte 1 Prozent Saveback“

Das Unternehmen bewirbt seine Visa-Debitkarte mit der Aussage: „Erhalte 1 Prozent Saveback auf Kartenzahlungen in deinen Sparplan“. Diese Werbeaussage stufen die Verbraucherschützer als wettbewerbswidrig ein, da sie irreführend sei. Bei der Karte wird ein Prozent der damit getätigten Zahlungen erstattet und in ein ETF- oder Aktien-Sparplan bei Trade Republic angelegt. Im Gegensatz zu einer Cashback-Karte, bei der eine direkte Rückzahlung erfolgt, wird hier der Betrag angelegt. 

Was aus der Werbung allerdings nicht hervorgeht, ist die Tatsache, dass die Rückzahlung auf maximal 15 Euro im Monat gedeckelt ist und es nicht bei jeder Bezahlart angewendet werden kann. Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass diese Information den Verbraucher:innen auch in der Werbung schon mitgeteilt werden muss. Außerdem behält sich Trade Republic vor, den Rückzahlbonus innerhalb einer Zweiwochenfrist wieder zu kündigen. Auf Nachfrage der Verbraucherzentrale gab Trade Republic an, dass das kein Szenario ist, mit dem sie rechnen und der Saveback ein Angebot sei, auf das sich die Kunden verlassen können. 

Vier Prozent Zinsen auf Verrechnungskonto

Weiter warben die Neo-Broker damit, dass vier Prozent Zinsen auf ein Verrechnungskonto der Trade-Republic-Kunden gezahlt wird. Hier bemängelt die Verbraucherzentrale, dass die vier Prozent Zinsen erst gesondert beantragt werden müssen. Zudem gilt der Zins nur für ein Guthaben bis zu 50.000 Euro. Auch diese Informationen müssen bereits in der Werbung zur Verfügung gestellt werden, meint die Verbraucherzentrale. 

Bis zum 6. Februar hat das Unternehmen nun Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich zu verpflichten, die entsprechenden Werbeaussagen abzuändern. Ansonsten plant die Verbraucherzentrale Klage einzureichen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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