USA

Google zahlt 11 Millionen Dollar Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

Veröffentlicht: 23.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 23.07.2019
Google Logo am Firmensitz in Silicon Valley

Der Konzern Google hat es in den USA gerade mit einer Sammelklage zu tun: Insgesamt haben sich 227 Personen – alle sind über 40 Jahre alt – zusammengetan, um gegen das Unternehmen vorzugehen. Laut den Vorwürfen soll Google im Bewerbungsverfahren Kandidaten auf Grund ihres Alters diskriminiert haben. Nun kam es es laut Heise, das sich auf Bloomberg bezieht, zu einer außergerichtlichen Einigung.

Ablehnung einer Softwareentwicklerin

Den Anstoß zur Klage hatte eine Softwareentwicklerin gegeben: Diese habe sich innerhalb von sieben Jahren vier mal beworben und sei nach den Vorstellungsgesprächen stets abgelehnt worden, obwohl sie – laut eigenen Einschätzungen – äußerst qualifiziert und erfahren gewesen sei. Sie warf dem Konzern daher eine systematische Altersdiskriminierung vor. Google hingegen betont, dass Bewerber lediglich aufgrund von fehlenden Fähigkeiten abgelehnt wurden. Zu einer absichtlichen Diskriminierung aufgrund des Alters sei es nicht gekommen. Schließlich besitze das Unternehmen strenge Antidiskriminierungsrichtlinien, die genau das verhindern sollen. 

35.000 Dollar pro Kläger

Google selbst bestreitet die Vorwürfe zwar; hat im Zuge einer außergerichtlichen Einigung allerdings der Zahlung einer Entschädigung zugestimmt. Das ist in den USA nichts ungewöhnliches. Solche Gerichtsverfahren werden oft medienwirksam in Szene gesetzt und um mögliche Imageschäden durch eine Schlammschlacht zu vermeiden, werden häufig außergerichtliche Einigungen angestrebt. Insgesamt soll Google 11 Millionen Dollar zahlen. Werden davon die Anwaltshonorare in Höhe von 2,75 Millionen Dollar abgezogen, bleiben jedem einzelnen der 227 Kläger noch 35.000 Dollar. 

Außerdem verpflichtet sich die Google-Mutter Alphabet, ein Antidiskriminierungstraining für Angestellte und Führungskräfte zu organisieren. Ein gesondertes Gremium soll sich außerdem künftig darum kümmern, dass bei den Bewerbern eine Vielfalt bezüglich des Alters entsteht und das Beschwerdemanagement soll verbessert werden. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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