Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Verwendung von Cookies auf welt.de war unzulässig

Veröffentlicht: 08.08.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 08.08.2023
Schokoladenkekse auf hellblauem Hintergrund

Im Datenschutz gilt das Prinzip der Einwilligung. Liegt keine Zustimmung für die Verwendung vor, dürfen die jeweiligen persönlichen Daten weder erhoben noch verwendet werden. Das gilt auch für Werbe-Cookies, was dem Axel-Springer-Verlag betreffend seiner Webseite www.welt.de nun auf die Füße fiel.

Erfolgreich: Verbraucherschutzverband klagte gegen Axel-Springer-Verlag

Die Cookie-Banner, wie man sie in ihrer heutigen Form kennt, sind spätestens seit einer Entscheidung des EuGH im Jahr 2019 gängige Praxis und bislang eine akzeptable Lösung. Grund: Wenn Cookies gesetzt werden, die nicht zwingend notwendig sind, müssen Seitenbesucher:innen dazu ausdrücklich zugestimmt haben. Der Host der Seite darf die Einwilligung jedoch nicht überwinden, in dem vorausgewählte Einstellungen als Grundlage genommen werden.

Genau diese Grundsätze sollen aber gegenüber Besucher:innen der Webseite der Zeitung Welt missachtet worden sein. „Auf der Webseite wurde kein Cookie-Banner angezeigt. Die Cookies waren bereits auf dem Endgerät abgelegt und ausgewertet, bevor Nutzerinnen und Nutzer die auf der Startseite verlinkte Datenschutzerklärung einsehen konnten“, erklärt Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Sachlage. Die Klage ließ nicht lange auf sich warten. Das Urteil jedoch schon.

 

Werbe-Cookies nicht ohne Einwilligung auf Endgeräten 

Das Landgericht Berlin bestätigte die Auffassung der Verbraucherschützer (Urteil vom 27.04.2023, Az.:  93 O 167/20 – nicht rechtskräftig). Der Axel-Springer-Verlag durfte keine Drittanbieter-Cookies auf den Endgeräten der Webseitenbesucher:innen ablegen, ohne hierfür eine aktive Einwilligung der Nutzer:innen (z. B. über ein Cookie-Content-Tool) einzuholen. Mittlerweile sind die sogenannten Cookie-Banner aus dem Internet gar nicht mehr wegzudenken. Vor vier Jahren, als die Abmahnung ausgesprochen wurde, war das jedoch noch eine rechtliche Grauzone und bis zum 2019er-EuGH-Urteil noch kaum angewandte Praxis.

Mit der Welt trifft es jedoch nicht das erste Nachrichtenportal. Ende 2022 entschied das Landgericht München I, dass der Cookie-Banner auf der Webseite des Focus-Magazins ebenfalls gegen das Datenschutzrecht verstößt.

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Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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