Ermittlungen gegen Donald Trump

X muss 350.000 Dollar Strafe zahlen

Veröffentlicht: 11.08.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 11.08.2023
Donald Trump Twitter

Kurznachrichtendienst X wurde zu einer Strafe in Höhe von 350.000 Dollar verurteilt (umgerechnet ca. 320.000 Euro), weil Nutzerdaten über Donald Trump nicht rechtzeitig an Sonderermittler Jack Smith übergeben wurden. Das wurde durch das Bundesberufungsgerichts in Washington D.C. entschieden, wie der Spiegel berichtete

Smith hat gegen Trump Klage erhoben, mit dem Vorwurf, Trump soll versucht haben, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen. Konkret lautet der Vorwurf von Smith, Trump habe mit rechtswidrigen Mitteln versucht die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl zu kippen, in dem er Joe Biden unter anderem Wahlbetrug vorgeworfen hat. 

Durchsuchungsbeschluss gegen Twitter

Smith hatte in Zuge dessen einen Durchsuchungsbeschluss gegen Twitter beantragt, um an die Twitter-Daten von Donald Trump zu kommen. Dazu gehörte zudem, dass Twitter Stillschweigen über diesen Beschluss hält und niemand über den Beschluss informiert wird, vor allem Trump selber nicht. 

Auch wenn die Tweets öffentlich einsehbar sind, verfügt das Unternehmen über weitere Informationen Trumps, wie Kurznachrichten, Entwürfe, Standorte und Gerätetypen.

Twitter ging gegen Geheimhaltungsanordnung vor

Das Unternehmen ging allerdings gegen die Geheimhaltungsanordnung vor und weigerte sich zunächst, die Dokumente zu übergeben. Dabei berief sich Twitter auf die Verfassung, in der die Redefreiheit garantiert wird. 

Daraufhin wurde die Übergabe der Dokumente, unter Androhung eines Zwangsgeldes, angeordnet. Dagegen ging Twitter vor dem Berufungsgericht vor, musste allerdings eine Niederlage einstecken. Diese Gerichtsentscheidung erging bereits Mitte Juli, wurde allerdings erst vor zwei Tagen bekannt. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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