Streit um Folienummantelung

EU erlaubt es: Sektflaschen bald oben ohne

Veröffentlicht: 11.08.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 11.08.2023
Sektflasche mit Gläsern

Sektkorken mussten bisher nach einer Unionsverordnung geforderten „Schaumweinausstattung“ mit einer Folie umkleidet werden. Dagegen klagte ein Weingutsbetreiber und bekam vor dem Verwaltungsgericht Trier zunächst kein Recht (8 K 424/21. TR)

Bei einer weinrechtlichen Kontrolle des Klägers hatte das Landesuntersuchungsamt festgestellt, dass der Sektflaschenverschluss nicht mit einer Folie umwickelt wurde. Der Kläger wurde im Kontrollbericht der Untersuchung dazu aufgefordert, eine solche Folie zukünftig zu nutzen. Gegen diese Anordnung wehrte sich der Kläger per Mail. 

Ausstattung aus Umweltschutzaspekten unverhältnismäßig

Der Kläger machte vor allem geltend, dass die Folie aus Umweltschutzaspekten unverhältnismäßig sei. Außerdem kritisierte er, dass es widersinnig sei, dass er nach dem Verpackungsgesetz dazu verpflichtet ist, eine Abgabe für die in den Verkehr gebrachte Menge Abfall zu zahlen, auf der anderen Seite aber dazu verpflichtet wird, zusätzliche Verpackung zu nutzen. Die Folie ist nach Angaben des Klägers lediglich ein Accessoire mit keinerlei technischer Funktion.

Die EU-Richtlinie fordert allerdings „die Vermarktung in einer Schaumweinflasche, die mit einem pilzförmigen Stopfen aus Kork oder einem anderen für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassenen Stoff mit Haltevorrichtung, gegebenenfalls mit einem Plättchen bedeckt ist, wobei der Stopfen ganz und der Flaschenhals ganz oder teilweise mit Folie umkleidet ist.“

Die Vorschrift sollte es ursprünglich Verbrauchern erleichtern, echte Schaumweine von sogenannten „Kunst-Sekt“ zu unterscheiden. Da die Pflicht allerdings Ausnahmen zulässt, zum Beispiel von Sektflaschen, die kleiner als 0,2 Liter sind, oder von einigen Falschen, die im Ausland abgefüllt werden, können sich Verbraucher ohnehin nicht auf das Erkennungsmerkmal verlassen.

Das Gericht wies die Klage allerdings ab. Unter anderem war es der Auffassung, dem Winzer wird bei Wahl des Umfangs und der Materialart der Folie genug Spielraum gelassen, trotzdem eine umweltfreundliche Variante zu wählen. 

Hilfe aus Italien

Während der Kläger sich bereits auf die Berufungsverhandlung vorbereitete, kam eine gute Nachricht aus Brüssel, wie der SWR berichtete. Denn ein Ministerium aus Italien hatte bei der EU-Kommission in Brüssel einen ähnlichen Antrag gestellt und Recht erhalten. Die EU-Kommission sah eine Änderung der entsprechenden EU-Vorschrift für angemessen und leitete diese in die Wege – Die Folienpflicht war damit gänzlich vom Tisch und eine Berufungsverhandlung nicht mehr nötig.

Der Winzer äußerte sich vor dem SWR erfreut. „Wir sind sehr, sehr glücklich, dass es so gekommen ist. Unser Anliegen ist es, ein gutes Produkt herzustellen und draußen im Weinberg eine gute Arbeit zu machen und nicht Verwaltungsgerichte zu beschäftigten. Das hat viel mehr Aufwand gefordert als überhaupt nötig war.“

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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