Systematischer Betrug

Uber und Lyft: 328 Millionen Dollar Nachzahlung für Fahrer:innen

Veröffentlicht: 03.11.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 03.11.2023
Uber und Lyft Sticker am Auto

Im US-Bundesstaat New York müssen die Fahrdienstleiter Uber und Lyft eine Nachzahlung von 328 Millionen Dollar an ihre Fahrer:innen veranlassen. Denn die Unternehmen sollen jahrelang einen systematischen Betrug begangen haben, so die Generalstaatsanwältin Letitia James des Bundesstaates New Yorks, wie der Spiegel berichtet. Mit beiden Unternehmen wurden nun Vergleiche geschlossen, damit die Fahrer „endlich bekommen, was sie rechtmäßig verdient haben und was ihnen laut Gesetz zusteht“, wird James in dem Bericht zitiert. 

Unrechtmäßige Gebühren

Laut der Generalstaatsanwältin hat Uber zwischen 2014 und 2017 Umsatzsteuer und Versicherungsgebühren von den Zahlungen an die Fahrer:innen abgezogen und einbehalten. Für die Gebühren hätten jedoch eigentlich die Fahrgäste aufkommen müssen. Lyft soll ähnlich vorgegangen sein. Bei Uber handelt es sich um eine Summe in Höhe von 290 Millionen Dollar, bei Lyft um 38 Millionen Dollar. 

Mit dem Abschluss der Vergleiche wurden die Ermittlungen gegen die beiden Unternehmen eingestellt, sodass die Unternehmen sich keine Schuld eingestehen mussten. 

26 Dollar Stundenlohn und bezahlte Krankheitstage

Die Unternehmen einigten sich außerdem auf einen Stundenlohn in Höhe von 26 Dollar pro Stunde für Fahrer:innen außerhalb von New York City. Zudem wird ein System für bezahlte Krankheitstage eingeführt. Für alle 30 gearbeiteten Stunden kann eine Stunde Bezahlung im Krankheitsfall in Anspruch genommen werden. Es gibt allerdings eine Obergrenze: Pro Jahr werden 56 Stunden bei Krankheit bezahlt. 

Uber lobte im Zuge der geschlossenen Vergleiche seine Fahrer:innen und sprach davon, dass es ihnen um die echten Bedürfnisse der Fahrer:innen ginge. Auf die fälligen Nachzahlungen ging das Unternehmen nicht ein. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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